Diese Milderungsregelung des Erbschaftsteuergesetzes war Gegenstand eines Falles, über den der Bundesfinanzhof aktuell mit Urteil vom 11.12.2014, Az.: II R 30/14, entschieden hat. Der Kläger hatte ein Grundstück geerbt, auf dem zwei Einfamilienhäuser gebaut werden sollten. Diese waren zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers noch im Rohbauzustand. Gemäß Definition des Gerichts sind unter dem Begriff "bebautes Grundstück" im Erbschaftsteuergesetz Grundstücke mit benutzbaren Gebäuden oder Wohnungen zu verstehen. Noch zu errichtende Gebäude würden dagegen von der Steuerbegünstigung nicht erfasst. Maßgebend seien die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers.
Nachlass für Grundstücke bei der Erbschaftsteuer
Diese Milderungsregelung des Erbschaftsteuergesetzes war Gegenstand eines Falles, über den der Bundesfinanzhof aktuell mit Urteil vom 11.12.2014, Az.: II R 30/14, entschieden hat. Der Kläger hatte ein Grundstück geerbt, auf dem zwei Einfamilienhäuser gebaut werden sollten. Diese waren zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers noch im Rohbauzustand. Gemäß Definition des Gerichts sind unter dem Begriff "bebautes Grundstück" im Erbschaftsteuergesetz Grundstücke mit benutzbaren Gebäuden oder Wohnungen zu verstehen. Noch zu errichtende Gebäude würden dagegen von der Steuerbegünstigung nicht erfasst. Maßgebend seien die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers.