Im entschiedenen Fall radelte eine Frau über einen Platz, bei dem das Befahren durch das Zeichen 250 für Fahrzeuge aller Art verboten war. Sie fuhr von hinten kommend direkt an einem Fußgänger vorbei. In diesem Moment änderte der Fußgänger seine Gehrichtung, ohne sich umzuschauen. Dabei stürzte die Radfahrerin und zog sich erhebliche Verletzungen zu. Sie verlangte von dem Fußgänger Schmerzensgeld und Ersatz des eingetretenen Schadens. In erster Instanz kam sie damit noch teilweise durch. Das Oberlandesgericht München wies jedoch im Berufungsverfahren die Klage vollständig ab. Laut dem Urteil müsse ein Radfahrer bereits bei kombinierten Fuß- und Radwegen mit Schreckreaktionen und Unachtsamkeiten von Fußgängern rechnen und entsprechend vorsichtig überholen. Im entschiedenen Fall hätte die Radfahrerin absteigen und ihr Rad schieben müssen. Da der Fußgänger nicht mit einem von hinten kommenden Radfahrer rechnen musste, treffe ihn kein Mitverschulden, obwohl er sich vor seinem Richtungswechsel nicht umgeschaut hatte.
Radfahrer müssen Fußgänger auf sich aufmerksam machen
Im entschiedenen Fall radelte eine Frau über einen Platz, bei dem das Befahren durch das Zeichen 250 für Fahrzeuge aller Art verboten war. Sie fuhr von hinten kommend direkt an einem Fußgänger vorbei. In diesem Moment änderte der Fußgänger seine Gehrichtung, ohne sich umzuschauen. Dabei stürzte die Radfahrerin und zog sich erhebliche Verletzungen zu. Sie verlangte von dem Fußgänger Schmerzensgeld und Ersatz des eingetretenen Schadens. In erster Instanz kam sie damit noch teilweise durch. Das Oberlandesgericht München wies jedoch im Berufungsverfahren die Klage vollständig ab. Laut dem Urteil müsse ein Radfahrer bereits bei kombinierten Fuß- und Radwegen mit Schreckreaktionen und Unachtsamkeiten von Fußgängern rechnen und entsprechend vorsichtig überholen. Im entschiedenen Fall hätte die Radfahrerin absteigen und ihr Rad schieben müssen. Da der Fußgänger nicht mit einem von hinten kommenden Radfahrer rechnen musste, treffe ihn kein Mitverschulden, obwohl er sich vor seinem Richtungswechsel nicht umgeschaut hatte.