Egal, ob auf einer Hütte in den Bergen oder am Meer - Urlaub mit Freunden macht einfach mehr Spaß als allein. Besonders bei langen Strecken wechselt man sich beim Fahren ab. Damit das Fahrzeug und alle Fahrer auch ausreichend geschützt sind, müssen die anderen Autofahrer kurzfristig mitversichert werden. Dazu genügt es, die Kfz-Versicherung über den erweiterten Fahrerkreis zu informieren - am besten mit dem Hinweis, dass dies nur für einen begrenzten Zeitraum von wenigen Tagen oder Wochen benötigt wird. In der Regel erhöht sich dadurch die Kfz-Prämie nicht.
Sollte hingegen die Autoversicherung nicht über die anderen Fahrer informiert werden, kann dies im Schadensfall durchaus den Versicherungsschutz beeinträchtigen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung leistet zwar für den verursachten Schaden, kann aber Prämien nachfordern und gegebenenfalls eine vertraglich vereinbarte Strafe erheben. Auch bei der Kfz-Kaskoversicherung kann eine Nicht-Meldung den Versicherungsschutz gefährden. Ebenso kann der Kfz-Versicherer Prämien nachfordern und eine vertraglich vereinbarte Strafe erheben.
Schutz durch Kfz-Versicherung klären
Darüber hinaus sollte geklärt werden, ob die Kfz-Versicherung - Haftpflicht, Teil- und Vollkaskoversicherung - auch bei Unfällen im Urlaubsland haftet. Grundsätzlich gilt: Innerhalb der geografischen Grenzen der EU sowie in einigen spanischen, portugiesischen und französischen Hoheitsgebieten wie den Kanarischen Inseln, Madeira oder Martinique ist man durch die Kfz-Versicherung geschützt. Ratsam ist hier, die maximale Deckung zu vereinbaren. Zusätzlich empfiehlt sich der Abschluss eines Kfz-Schutzbriefes. Dieser gilt in Deutschland und im europäischen Ausland und bietet Pannenhilfe vor Ort.
Bei Fahrten in Länder außerhalb Europas schützt die Kfz-Haftpflichtversicherung nur, wenn das Land Teil des sogenannten Grüne-Karte-Systems ist. Ob das bereiste Land dazugehört, erkennt man auf der Grünen Versicherungskarte. Diese ist kostenlos beim Kfz-Versicherer erhältlich. Da sie in vielen Ländern als Nachweis für die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs gilt und bei Verkehrskontrollen vorgewiesen werden muss, sollte sie stets mitgeführt werden. Bei Reisen etwa nach Armenien, Aserbeidschan und Georgien muss eine Grenzversicherung vor Ort abgeschlossen werden, da dort die Grüne Karte nicht anerkannt wird.
Auch der Europäische Unfallbericht gehört in jedes Handschuhfach. Dies ist ein europaweit einheitliches Formular mit Ausfüllhilfen in insgesamt zehn Sprachen und erleichtert die Aufnahme eines Unfallschadens im Ausland. Der Bericht ist ebenfalls kostenlos beim Kfz-Versicherer oder beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft erhältlich.
Bei Unfällen im Urlaubsland ist darüber hinaus der Zentralruf der Autoversicherer hilfreich. Wer ohne eigenes Verschulden in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, kann unter +49-40-3 00 33 03 00 über das Kennzeichen des Unfallgegners dessen Kfz-Versicherungsgesellschaft erfahren. Zusätzlich erhält man dort Auskunft über den Beauftragten für die Schadensregulierung.
Checkliste - das brauche ich für meinen Urlaub mit dem Auto:
- Kfz-Versicherer über möglicherweise erweiterten Fahrerkreis informieren
- Kfz-Schutzbrief abschließen
- Prüfen, ob die Kfz-Versicherung auch im Urlaubsland gilt
- Grüne Karte und
- Europäischen Unfallbericht besorgen
- Zentralruf der Autoversicherer notieren: +49-40-3 00 33 03 00