„Von vielen Maklern wird das Gesetz als Beginn einer echten beruflichen Anerkennung und als Chance für ein besseres Image begrüßt. Kritisch sehen wir, dass einzelne Empfehlungen von Bundesratsausschüssen nicht vom Bundesrat in das Gesetz übernommen werden. Im Sinne des Verbraucherschutzes und der Transparenz hätten etwa im Bereich Energieeigenschaften von Gebäuden oder auch beim Thema Vermögenshaftpflichtversicherung noch Verbesserungen erreicht werden können“, kommentiert Jochen Dörner, Geschäftsführer der WI das Vorhaben.
Wann kommt der Sachkundenachweis und wie wird er erbracht?
Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende 2016 abgeschlossen sein. Nach dessen Inkrafttreten sollen alle gewerbetreibenden Makler binnen einer Frist von zwölf Monaten ihre berufliche Qualifikation nachweisen. Betroffen sind bundesweit rund 27.000 Makler, die im Besitz einer Gewerbeerlaubnis sind. Geplant ist, dass der Nachweis in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung vor den zuständigen Industrie- und Handelskammern erfolgt. Die Prüfungsinhalte sind noch nicht festgelegt.
Von der Prüfungspflicht befreit werden sollen sogenannte Gleichgestellte – etwa Absolventen spezifischer Ausbildungen wie Immobilienkaufmann. Auch „Alte Hasen“ sollen von der Prüfungspflicht befreit werden. Sie stellen rund 50 Prozent der gewerbetreibenden Makler, also ca. 13.500. Die Voraussetzung dafür ist, dass dieser Gruppe zugehörige Makler mindestens sechs Jahre aktive Marktbearbeitung mittels einer Dokumentation nachweisen. Maklern, die innerhalb der Sechsjahresfrist teilweise unselbstständig tätig waren, soll diese Zeit angerechnet werden.
Kreditinstitute waren bisher von der Erlaubnispflicht nach § 34 c der Gewerbeordnung befreit. Das soll geändert werden, da es sich bei der Immobilienvermittlung nicht um Bankgeschäft im Sinn des Kreditwesengesetzes handelt. Künftig müssen Kreditinstitute, die das Maklergeschäft selbst weiter betreiben wollen, sicherstellen, dass der Sachkundenachweis durch eine angemessene Zahl qualifizierter Mitarbeiter erbracht wird.
Neues Gesetz berücksichtigt nicht alle Empfehlungen
Bundesratsausschüsse hatten sich mit Hinweis auf die hohen Vermögenswerte von Immobilien für einen verpflichtenden Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung durch den Makler ausgesprochen. Weiter wurde empfohlen, von einer Befreiung durch die „Alte-Hasen-Regelung“ im Sinne einer Gleichbehandlung abzusehen sowie Fachkenntnisse zu energetischen Eigenschaften von Immobilien den fachlichen Grundlagen hinzuzufügen. Diesen Empfehlungen ist der Bundesrat jedoch nicht gefolgt.
Auch ohne Nachweis: Sachkunde ist Voraussetzung
Die Tätigkeit eines Immobilienmaklers ist hochkomplex geworden. Unterschiedliche Vorstellungen auf Verkäufer- und Käuferseite gilt es in Einklang zu bringen. Ein sachkundiger Makler muss mit Blick auf den angemessenen Marktwert Kenntnisse über die Marktverhältnisse haben – genauso wie über die wertbeeinflussenden Faktoren wie Lage, Gebäude- und Ausstattungsstandard, etwaiger Reparaturstau, der energetischen Situation oder der notwendigen Klärung baurechtlicher Fragen. Fachwissen ist auch beim Thema Finanzierung gefragt. Hinzu kommt, dass der demografische Wandel auch den Immobilienmarkt beeinflusst. Mit Fragen zu Erben und Verschenken, Nießbrauch und anderen Gestaltungsmöglichkeiten des Immobilienverzehrs im Alter muss sich der Immobilienmakler auseinandersetzen und Expertise aufbauen.
„Wir begrüßen deshalb prinzipiell die Einführung des Sachkundenachweises“, resümiert Dörner. „Gegen eine Berufshaftpflichtversicherung, die viele Makler und wir als Unternehmen sowieso schon haben, hätte nichts gesprochen. Gleiches gilt für die verpasste Aufnahme von Grundlagen zu energetischen Kenntnissen von Gebäuden. Die Kunden können davon nur profitieren. Auch der Entfall der „Alten-Hasen-Regelung“ wäre im Interesse der „Alten Hasen“ selbst gewesen, weil mit der absolvierten Sachkundeprüfung eine amtliche Anerkennung verbunden ist.“
Die WI lässt ihre Nachwuchsmakler bereits seit 2012 am Europäischen Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ) in Bochum zum Immobilienvermittler (IHK) ausbilden. In einem acht-monatigen Fernlehrgang mit Präsenztagen beim EBZ wird in acht Bausteinen mit 20 untergeordneten Fach- und Sachgebieten eine breite Wissensgrundlage vermittelt. „Wer bei der Bildung spart, spart am Erfolg. Das gilt auch für die Immobilienmakler“, sagt Dörner.