Ein Ehepaar hatte gemeinsam ein Haus gekauft und dafür verschiedene Darlehen aufgenommen. Als es zu finanziellen Problemen kam, löste der Vater der Ehefrau die Darlehen aus seinen Ersparnissen ab. Einige Jahre später ließen sich die Eheleute scheiden. Der Vater verlangte einen Teil seiner Geldzuwendung vom Ex-Schwiegersohn zurück.
Das Gericht sah den Vater im Recht, da seine Unterstützung unmittelbar auch dem Schwiegersohn zugutekam. Er habe nämlich die Hauseigentümer von ihren gemeinsamen Schulden befreit. Laut der Entscheidung habe der Vater erwartet, dass es zu keiner Ehescheidung komme und er der Familie mit ihren beiden Kindern ein dauerhaftes Zuhause sichere. Allerdings müsse der Ex-Schwiegersohn seinen Vermögenszuwachs nicht in voller Höhe erstatten. Vielmehr komme es auf die gesamten Umstände des Einzelfalles an, vor allem wie lange die Eheleute seit der Zuwendung zusammenlebten und wie hoch das Einkommen und Vermögen der Beteiligten ist.