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Sicherheit auf Flugreisen

(lifePR) (Stuttgart, )
Politische Unruhen wie jüngst in Thailand oder der Türkei verunsichern auch hierzulande viele Menschen. Urlauber, die eine Reise in betroffene Länder gebucht haben, machen sich Sorgen um die Sicherheitslage und möchten ihre geplante Reise absagen. Ob eine bereits gezahlte Flugreise kostenfrei storniert werden kann, darüber informiert die Württembergische Versicherung, ein Tochterunternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische.

Eine kostenfreie Stornierung ist immer dann möglich, wenn ein Fall „höherer Gewalt“ vorliegt. Dies trifft zu, wenn die Reise durch ein unvorhersehbares Ereignis erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist und diese Umstände zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht ersichtlich waren. Hierunter fallen beispielsweise politische Unruhen, Kriege und Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche oder Flutwellen. Die aktuellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes gelten als Anhaltspunkt dafür, dass ein Fall höherer Gewalt vorliegt und die Reise gebührenfrei abgesagt werden kann.

Politische Unruhen in Urlaubsregionen, die keine erhebliche Gefährdung darstellen – also nicht als Fall höherer Gewalt eingestuft werden – fallen in der Regel unter das allgemeine Reiserisiko. Deshalb ist hier grundsätzlich keine kostenfreie Stornierung möglich.

Annullierter Flug

Wird ein Flug gestrichen, haben Passagiere die Wahl zwischen der Erstattung der Ticketkosten oder einer anderweitigen Beförderung zum Zielort. Verzichtet der Reisende auf eine anderweitige Beförderung zum Reiseziel, muss ihm die Airline den vollen Ticketpreis erstatten. Zudem hat der Fluggast einen Anspruch auf Ausgleichsleistungen, wenn er erst in den 14 Tagen vor Abflug von der Annullierung erfährt.

Entscheidet sich der Reisende für eine alternative Beförderung, wird der Ticketpreis nicht erstattet, der Anspruch auf Ausgleichszahlungen bleibt aber erhalten. Keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben Fluggäste, wenn die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder politische Instabilität zurückzuführen ist.

Reiserücktritt

Muss ein Reisender seinen Urlaub aus wichtigen Gründen – Krankheit, Unfall oder Tod eines nahen Angehörigen – absagen, so muss er generell für die Stornogebühren oder bereits geleisteten Anzahlungen selbst aufkommen. In jedem Fall empfiehlt sich deshalb eine Reiserücktrittskosten-/ Stornokostenversicherung, die in solchen Fällen einspringt und die Stornokosten deckt. Der Versicherungsnehmer muss beispielsweise mittels ärztlichem Attest oder einem Totenschein den Grund seiner Urlaubsstornierung gegenüber der Versicherung belegen. Oft ist die Reiserücktrittsversicherung mit einer Reiseabbruchversicherung gekoppelt, die im Falle eines Abbruchs der Reise die nicht in Anspruch genommenen, aber bereits gezahlten Leistungen ersetzt.

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Wüstenrot & Württembergische AG

Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe ist "Der Vorsorge-Spezialist" für die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Im Jahr 1999 aus dem Zusammenschluss der Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, verbindet der börsennotierte Konzern mit Sitz in Stuttgart die Geschäftsfelder BausparBank und Versicherung als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Die rund sechs Millionen Kunden der W&W-Gruppe schätzen die Service-Qualität, die Kompetenz und die Kundennähe von rund 7.600 Innendienst-Mitarbeitern und 6.000 Außendienst-Partnern in Deutschland. Dank eines weiten Netzes aus Kooperations- und Partnervertrieben sowie Makler- und Direkt-Aktivitäten kann die W&W-Gruppe mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland erreichen. Die W&W-Gruppe setzt auch künftig auf Wachstum und hat sich bereits heute als größter unabhängiger und kundenstärkster Finanzdienstleister Baden-Württembergs etabliert.

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