Wasserrutschen sind besonders für Kinder ein großer Spaß und die perfekte Abkühlung an heißen Tagen. Dabei gilt es, die vorgegebenen Sicherheitsregeln zu beachten. Benutzer einer Wasserrutsche sind verpflichtet, aufeinander Rücksicht zu nehmen und allen eine problemlose Nutzung der Rutsche zu ermöglichen. So ist es verboten, in der Wasserrutsche herumzuklettern oder sich länger als notwendig in ihrem Auffangbecken aufzuhalten. Für Unfälle und Verletzungen, die infolge einer Nichtbeachtung dieser Regeln geschehen, ist nicht das Freibad verantwortlich, sondern die Person, die die Regeln missachtet hat. Die Privat-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kommt für den Schaden auf - vorausgesetzt, der Unfall ist nicht vorsätzlich verursacht worden.
Aufmerksam beim Sprung ins Wasser
Gerade bei großer Hitze ist es verlockend, sich blindlings ins kalte Nass zu stürzen. Doch wer vom Sprungturm oder Startblock ins Becken springt, ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass niemand durch den Sprung gefährdet wird. Schwimmer dürfen davon ausgehen, dass auf sie geachtet wird. Deshalb gilt bei einem Zusammenstoß der Springer als verantwortlich. Trotzdem sind Schwimmer natürlich dazu aufgefordert, sich vorsichtig zu verhalten und den Bereich um Startblöcke und Sprungturm möglichst zu meiden. Wer sich nicht sicher ist, bemerkt zu werden, sollte auf sich aufmerksam machen und genügend Abstand halten. Generell sind die Freibadbesucher gehalten, achtsam und rücksichtsvoll miteinander umzugehen. Nur so wird der Schwimmbadbesuch für alle zu einem schönen Erlebnis.
Haftung für Wertgegenstände
Die Betreiber von Freibädern übernehmen für abhanden gekommene Wertgegenstände oder Besitztümer im Regelfall keinerlei Haftung - weder für Geldbörsen noch für Schmuck, Uhren, Bekleidung oder Spielzeug. Das gilt auch dann, wenn die Gegenstände in den üblicherweise vorhandenen und allen zugänglichen Spinden und Schließfächern deponiert wurden - selbst wenn diese abschließbar sind.
Schutz vor der Sonne
Viele Menschen genießen es, in der Sonne zu liegen und sich zu bräunen, doch Sonnenstrahlen sind keineswegs ungefährlich. Gerade im Freibad ist ein guter Sonnenschutz unbedingt notwendig, da durch die Reflektion der Strahlen im Wasser die Gefahr eines Sonnenbrandes steigt. Dieser ist nicht nur unangenehm, sondern sorgt vor allem in jungen Jahren für ein erhöhtes Hautkrebsrisiko. Auch wird durch übermäßige Sonneneinstrahlung die Hautalterung beschleunigt.
Man sollte sich also auf jeden Fall vor der Sonne schützen. Sonnenhut, Sonnenbrille und wasserfeste Sonnencreme gehören zur Grundausstattung eines jeden Freibadbesuchers. Auch ist es ratsam, sich einen Schattenplatz zu suchen. Doch auch im Schatten wirken Sonnenstrahlen auf den Körper ein, deswegen sollte man nie ganz auf Sonnencreme verzichten. Bei der Auswahl des Sonnenschutzmittels ist darauf zu achten, ob das verwendete Mittel sowohl UVA- als auch UVB-Filter enthält, da beide Strahlungen für den Menschen schädlich sind. Außerdem sollte man dem Lichtschutzfaktor der Sonnencreme Aufmerksamkeit schenken. Vor allem für Menschen mit blonden oder roten Haaren sowie mit Sommersprossen ist ein Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor empfehlenswert, da helle Haut besonders stark auf die Sonneneinstrahlung reagiert.
Behandlung von Sonnenbränden
Wenn man dann doch einmal zu lange in der Sonne gelegen hat und der Sonnenbrand schon da ist, kann die gereizte Haut mit Aftersun-Creme, Quark oder kalten Umschlägen gekühlt und gepflegt werden. Wichtig ist außerdem, den Körper mit viel Flüssigkeit zu versorgen. Dazu muss man natürlich viel trinken - am besten Wasser oder Fruchtsäfte. Aber auch Feuchtigkeit auf der Haut, beispielsweise in Form von alkoholfreien Lotionen, ist hilfreich. In besonders schweren Fällen, zum Beispiel wenn eine große Hautfläche betroffen ist oder wenn sich Blasen bilden, sollte der Arzt einen Blick auf den Sonnenbrand werfen.
Vorsicht bei Sonnenstich
Nicht zu verwechseln mit einem Sonnenbrand ist der Sonnenstich, der sich in Form von Übelkeit, Kopfschmerzen, Schwindel und Nackensteife äußert. Für den Sonnenstich ist eine Reizung der Hirnhaut verantwortlich. In einem solchen Fall sollte deswegen unbedingt ein Arzt aufgesucht werden. Vor allem Kleinkinder und Menschen mit wenigen oder gar keinen Haaren sind stark gefährdet, da ihre Kopfhaut der Sonne schutzlos ausgeliefert ist. Ein Platz im Schatten und eine Kopfbedeckung können einem Sonnenstich vorbeugen.
Essen und Trinken im Freibad
Schwimmen macht hungrig. Doch auch wenn die typischen Freibadgerichte wie Currywurst und Pommes verlockend sind, sollte man doch eher darauf verzichten. Vor allem bei großer Hitze belastet die Verdauung großer Portionen und fettiger Speisen den Kreislauf. Besser sind kleine Portionen Obst und Gemüse, Salat und natürlich auch mal ein Eis zur Abkühlung. Sowohl ein ganz voller als auch ein komplett leerer Magen sind beim Schwimmen hinderlich. Nach einer Mahlzeit sollte man deswegen immer eine Stunde Pause machen, bevor man sich wieder ins kalte Wasser stürzt - sonst kann es zu Erbrechen, Schwindel und Ohnmacht kommen.
Gerade an heißen Tagen ist ein ausgeglichener Wasserhaushalt besonders wichtig für den Körper und einen reibungslosen Stoffwechsel. Da Flüssigkeit durchgehend durch Atem und Schweiß verlorengeht, sollte man reichlich trinken, selbst wenn man gerade keinen Durst verspürt. Am besten als Getränke für die Hitze geeignet sind Mineralwasser, Saftschorle oder Tee. Von alkoholischen Getränken wie Bier ist während der Mittagshitze abzuraten, da der Alkohol den Kreislauf belastet.