Das ergibt sich aus einem Urteil des Gerichts vom 24.06.2015 – Az.: 7 K 1356/14. Demnach sind nicht nur Handwerkerleistungen begünstigt, die in einem Haushalt des Steuerzahlers erbracht werden. Dasselbe gelte vielmehr auch bei Leistungen, die für den Haushalt erbracht wurden. Im Urteilsfall ging es um öffentliches Straßenland vor dem Grundstück des Klägers, das zu einer Straße ausgebaut wurde. Auch die Zuleitungen für Wasser und das Internet wurden modernisiert. Zwischen der ausgebauten Straße und der Wohnung des Klägers bestehe – wie der Bundesfinanzhof verlangt – eine räumlich-funktionale Beziehung. Das von der Finanzverwaltung gegen dieses Urteil angestrengte Revisionsverfahren wurde zurückgezogen, sodass das Urteil rechtskräftig ist.
Steuerersparnis durch Kostenbeteiligung am Straßenausbau
Das ergibt sich aus einem Urteil des Gerichts vom 24.06.2015 – Az.: 7 K 1356/14. Demnach sind nicht nur Handwerkerleistungen begünstigt, die in einem Haushalt des Steuerzahlers erbracht werden. Dasselbe gelte vielmehr auch bei Leistungen, die für den Haushalt erbracht wurden. Im Urteilsfall ging es um öffentliches Straßenland vor dem Grundstück des Klägers, das zu einer Straße ausgebaut wurde. Auch die Zuleitungen für Wasser und das Internet wurden modernisiert. Zwischen der ausgebauten Straße und der Wohnung des Klägers bestehe – wie der Bundesfinanzhof verlangt – eine räumlich-funktionale Beziehung. Das von der Finanzverwaltung gegen dieses Urteil angestrengte Revisionsverfahren wurde zurückgezogen, sodass das Urteil rechtskräftig ist.