Etwa dreieinhalb Monate vor dem Umzug sollte man mit der Organisation anfangen, um später nicht in Zeitdruck zu geraten. Falls im Mietvertrag nicht anders vereinbart, gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung sollte immer schriftlich erfolgen. Neben dem Zeitpunkt, zu dem gekündigt wird, muss das Dokument auch die genaue Anschrift der zu kündigenden Wohnung enthalten. Der Mieter kann bis zum dritten Werktag eines Monats für das Ende des übernächsten Monats kündigen. Geht die Kündigung beispielsweise bis zum 3. August beim Vermieter ein, endet der Mietvertrag am 31. Oktober. Entscheidend ist dabei, wann das Kündigungsschreiben tatsächlich beim Vermieter ankommt. Wer hier sicher gehen will, sollte das Dokument per Einwurf-Einschreiben verschicken. Dabei bestätigt der Zusteller, dass er den Brief in den Postkasten des Vermieters gesteckt hat. Der Mieter kann online nachverfolgen, zu welchem Datum der Einwurf geschieht.
Ein Monat vor dem Umzug
Wenige Wochen vor dem Wohnungswechsel sollte man sich Gedanken dazu machen, was alles umzumelden ist. Hierzu gehören zum Beispiel Strom, Telefon und Internet. Ebenfalls ratsam ist es, einen Nachsendeauftrag bei der Post auszufüllen. Nicht vergessen: Am neuen Briefkasten muss hierfür der Name angebracht werden. Falls man vorab schon Zugang zur neuen Wohnung bekommt, kann direkt ausgemessen, gestrichen und geputzt werden, sodass dies am Umzugstag nicht auch noch erledigt werden muss. Da man bei einem Umzug viel zu bedenken hat, ist es für Arbeitnehmer eine Hilfe, Urlaub für die „heiße Phase“ einzureichen, so hat man Zeit und die volle Aufmerksamkeit dafür.
Umzugsunternehmen oder Eigenregie?
Umziehen kann man mit einem Umzugsunternehmen oder in Eigenregie, beides muss allerdings organisiert werden. Zieht man mit einer Spedition um, können im Vornhinein Kostenvoranschläge verschiedener Unternehmen eingeholt und der angebotene Leistungsumfang verglichen werden. Entscheidet man sich, den Umzug selbst durchzuführen, sollten etwaige Helfer rechtzeitig über den Termin informiert und ein ausreichend großer Transporter organisiert werden. Wichtig ist es auch, an Umzugsmaterial wie etwa Kisten und Müllbeutel sowie an Werkzeug, Putzsachen und Verpflegung für die Helfer zu denken.
Bei einem abschließenden Kontrollgang durch die alte Wohnung ist es ratsam, zusammen mit dem Vermieter ein Übergabeprotokoll anzufertigen, das auch die aktuellen Zählerstände von Strom und Wasser enthält. Diese sollten direkt dem jeweiligen Energieunternehmen durchgegeben werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt sich das Protokoll vom Vermieter unterschreiben.
In der neuen Wohnung
Hat man den Umzug geschafft, bleiben nur noch wenige Dinge zu erledigen: Zunächst sollte man sich am neuen Wohnort anmelden. Abmelden muss man seinen Wohnsitz nur dann, wenn man ins Ausland zieht oder aus einer Nebenwohnung zurück in die Hauptwohnung wechselt. Ebenfalls notwendig ist es, alle wichtigen Kontakte, auch Unternehmen, mit denen man Verträge hat – wie beispielsweise Versicherungen und Banken – über den neuen Wohnsitz zu informieren. Wer in der neuen Wohnung Schäden und Mängel entdeckt, sollte diese fotografisch festhalten und dem neuen Vermieter zukommen lassen. Sind diese „To dos“ erledigt, kann in Ruhe ausgepackt und die neue Wohnung in vollen Zügen genossen werden.