Den Mietern sei nicht zuzumuten, mehr als dreimal pro Tag zu lüften, entschied das Gericht. Sie müssten ihr Schlafzimmer nicht über 16° C hinaus beheizen, da diese Temperatur in der Regel für einen gesunden Schlaf ausreiche. Um Energie einzusparen, dürften sie nachts die Temperaturen in der Wohnung um 5° C absenken. Es sei Sache des Vermieters, die Schimmelbildung zu verhindern, indem er etwa sein "Niedrigenergiehaus" mit Lüftungsanlagen ausstattet. Bis zur Beseitigung des Mangels seien die Mieter berechtigt, die Miete um 20 Prozent zu mindern.
Trotz Schimmels muss Mieter nicht übermäßig Lüften und Heizen
Den Mietern sei nicht zuzumuten, mehr als dreimal pro Tag zu lüften, entschied das Gericht. Sie müssten ihr Schlafzimmer nicht über 16° C hinaus beheizen, da diese Temperatur in der Regel für einen gesunden Schlaf ausreiche. Um Energie einzusparen, dürften sie nachts die Temperaturen in der Wohnung um 5° C absenken. Es sei Sache des Vermieters, die Schimmelbildung zu verhindern, indem er etwa sein "Niedrigenergiehaus" mit Lüftungsanlagen ausstattet. Bis zur Beseitigung des Mangels seien die Mieter berechtigt, die Miete um 20 Prozent zu mindern.