Um verstärkt Anreize zu geben, wurde 1995 die gesetzliche Pflegeversicherung als Pflichtversicherung eingeführt, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen entrichten. Die Realität zeigt jedoch, dass sie für die tatsächlichen Pflegekosten der Betroffenen bei Weitem nicht ausreicht. Sie gewährleistet lediglich eine soziale Grundsicherung. Gerade wenn Pflegebedürftigkeit plötzlich auftritt, wie beispielsweise nach einem Schlaganfall, ist der Schicksalsschlag an sich für Betroffene und ihre Angehörigen schwer genug. Sich in dieser Situation auch noch finanziell einschränken zu müssen, weil die Pflegekosten höher sind als erwartet, lässt sich durch die richtige Vorsorge vermeiden. Die Kosten für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst oder den Aufenthalt in einem Pflegeheim sind in der Regel viel höher als die Sachleistungen aus der sozialen Pflegeversicherung.
So erhält ein schwerst Pflegebedürftiger, der rund um die Uhr Betreuung braucht und in Stufe III der Pflegeversicherung ist, von der Pflegekasse maximal 1.612 Euro im Monat. Ein Platz im Pflegeheim oder professionelle Pflege zu Hause ist jedoch deutlich teurer. Die Kosten für einen Pflegeheimplatz betragen rund 3.300 Euro monatlich - mehr als doppelt so viel, wie die Pflegekasse einem schwerst Pflegebedürftigen zuschreibt. Die Differenz zwischen den Zahlungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Pflegekosten muss der Betroffene Monat für Monat selbst aufbringen. Falls seine Rente dafür nicht ausreicht, muss das Vermögen des Pflegebedürftigen herhalten. Und wenn das nicht genügt, müssen gegebenenfalls Angehörige für die Pflege zahlen.
Auch erwachsene Kinder werden in die Pflicht genommen und müssen ihr Einkommen und ihre Vermögenswerte offenlegen, wenn Eltern die finanzielle Unterstützung des Sozialamtes in Anspruch nehmen. Diese Unterhaltspflicht gilt übrigens immer, wenn die Eltern auf die Unterstützung des Sozialamtes angewiesen sind - nicht nur im Fall einer Pflegebedürftigkeit. Gibt es mehrere unterhaltspflichtige Geschwister in der Familie, werden die Kosten unter ihnen aufgeteilt - die Zuzahlungen werden dabei individuell über das Einkommen eines jeden Geschwisterteils berechnet.
Eigene Immobilie zählt als "geldwerter Vorteil"
Unter Umständen werden sogar eigene Immobilien der Unterhaltspflichtigen herangezogen, wenn es um deren Leistungspflicht geht. Zwar kann das Sozialamt Angehörige nicht dazu zwingen, ein Haus zu verkaufen, zu vermieten oder zu beleihen, in dem sie selbst wohnen. Jedoch setzt es dafür einen "geldwerten Vorteil" an, der wie ein Nebeneinkommen gewertet wird. Anders ist es, wenn Unterhaltspflichtige ein nicht ständig bewohntes Haus, zum Beispiel eine Ferienwohnung besitzen. In diesem Fall kann das Sozialamt verlangen, dass die Wohnung so gewinnbringend wie möglich vermietet wird. Die Einnahmen rechnet sie dann dem Selbstbehalt zu.
Um finanzielle Härten im Pflegefall abzumildern und die finanzielle Absicherung zu gewährleisten, rät die Württembergische Krankenversicherung, ein Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe, bereits in jungen Jahren zum Abschluss einer privaten Pflegetagegeldversicherung, die die gesetzlichen Leistungen ergänzt. Hierzu bietet sich beispielsweise der Tarif "PremiumPlus" an, der ganz aktuell bei einem unabhängigen Test der Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 5/2015) in der Kategorie "Pflegetagegeldtarife ohne Förderung" in mehreren Modellvarianten das höchste Qualitätsurteil aller getesteten Tarife erhalten hat. Finanztest urteilt zu einer dieser Testvarianten: "Für die 55-jährigen gibt es nur einen sehr guten Tarif, den ungeförderten der Württembergischen."
Besonders positiv hervorgehoben haben die Tester, dass Versicherte bei dem getesteten Tarif der Württembergischen keinen Beitrag mehr bezahlen, wenn sie pflegebedürftig werden und die Leistungen selbst dann noch regelmäßig steigen. "PremiumPlus" leistet nicht nur bei Pflegebedürftigkeit im Alter, wozu auch Demenz gehört, sondern auch bei Pflegebedürftigkeit infolge eines Unfalls in jungen Jahren. Dann gibt es je nach vorheriger Vereinbarung als Soforthilfe eine Einmalzahlung, mit der sich beispielsweise notwendige Umbaumaßnahmen in Haus oder Wohnung finanzieren lassen.
Dazu Dr. Gerd Sautter, Vorstand Württembergische Krankenversicherung: "Unser Pflegetagegeld PremiumPlus verfügt über ein hervorragendes Preis-Leistungsverhältnis. Das dokumentiert unseren Anspruch, im Interesse unserer Kunden herausragende Vorsorgeprodukte zu entwickeln und anzubieten."