Technologische Fortschritte bei Windenergieanlagen führen zu Ertragssteigerungen. Sie bedeuten aber auch beträchtliche Investitionen und bergen hohe Risiken für Errichter und Betreiber. Neben den Kosten für die Errichtung, Wartung und Instandhaltung der Anlagen können auch Schäden an den Anlagen, daraus resultierende Ertragsausfälle, Schadenersatzansprüche und Streitigkeiten rund um das Errichten und Betreiben zu teils erheblichen Kosten führen.
So könnte etwa bei der Errichtung einer neuen Windenergieanlage ein Rotorblatt, das an einem Kran hochgezogen wird, aus der Halterung rutschen und dabei den Kran beschädigen. Die Folge: Hydrauliköl fließt in größerer Menge aus dem Kran und verschmutzt das Erdreich und das Grundwasser. Zu einem erheblichen Schaden könnte auch ein Blitzschlag führen, wenn der Blitzstrom zum Beispiel nicht planmäßig durch das Erdreich abgeleitet wird, sondern durch den Triebstrang über Hauptlager, Getriebe und Kupplung in den Generator fließt. Dabei werden mehrere Hauptkomponenten beschädigt, sodass die Windenergieanlage einer längeren Instandhaltung unterzogen werden muss.
Franz Bergmüller, Vorstandsmitglied Württembergische Versicherung AG: „Für eine umfassende Absicherung dieser Risiken ist der von vielen Herstellern angebotene Wartungsvertrag nicht ausreichend. Daher haben wir mit unserer Windenergie-Police ein Produkt geschaffen, das nach dem Baukasten-Prinzip funktioniert und damit flexibel und individuell auf die Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens zugeschnitten werden kann.“
Für eine ganzheitliche Abdeckung der finanziellen Folgen durch unvorhergesehene Sachschäden an einer Windenergieanlage sowie an den benötigten Ersatzteilen ist eine Kombination der Bausteine Transport-, Montage-, Maschinen- und Ertragsausfallversicherung aus dem Bereich Technische Versicherungen geeignet. Mit den Bausteinen der Haftpflichtversicherung können sich Errichter und Betreiber von Windenergieanlagen auf dem Festland gegen Schäden im Allgemeinen sowie Umweltschäden im Besonderen absichern, die Dritten beim Aufbau oder dem Betrieb der Anlage zugefügt werden. Manager, Geschäftsführer und Aufsichtsorgane sollten zusätzlich ihr Privatvermögen mit einer D&O-Police schützen. Die Bausteine der Rechtsschutzversicherung kommen zum Tragen, wenn es zum Beispiel gilt, als Betreiber einer Anlage oder als Grundstückseigentümer sein Recht durchzusetzen, zu verteidigen oder ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren.