Besonders wichtig bei Glatteis, Schneematsch und Reifglätte sind spezielle Winterreifen, Allwetter- oder Ganzjahresreifen, die durch die M+S-Kennzeichnung (für Matsch und Schnee) erkennbar sind. Diese sollten eine Profiltiefe von 4 mm aufweisen und nicht älter als sechs Jahre sein, damit sie für ausreichend Bodenhaftung sorgen. Es gib zwar keinen vorgeschriebenen Stichtag, bis zu dem Winterreifen aufgezogen werden müssen. Autofahrer, die die sogenannte O-Regel - Oktober bis Ostern - befolgen, sind in der Regel jedoch gut beraten. Denn wer bei winterlichen Wetterverhältnissen ohne die spezielle Bereifung unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt im deutschen Fahreignungsregister rechnen. Behindert ein Autofahrer dadurch den Verkehr, beträgt das Bußgeld sogar 80 Euro. Kommt es zum Unfall, kann es erhebliche Leistungskürzungen der Kfz-Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit geben, sofern der Kfz-Versicherer produktseitig auf diesen Einwand nicht verzichtet. In der Regel schützt davor ein Premium-Tarif, der auch auf diese Weise entstandene Schäden abdeckt.
Scheibenwischanlage überprüfen
Sinnvoll ist es außerdem, die Scheibenwischanlage zu kontrollieren. Spröde Gummilippen der Wischerblätter können bei Schneematsch und Salzwasser Schlieren auf der Scheibe bilden, die die Sicht beeinträchtigen. Es empfiehlt sich daher, diese rechtzeitig auszutauschen. Zudem sollte ausreichend viel Scheibenwaschwasser vorhanden sein, vermengt mit Frostschutzmittel, sodass die Wischerblätter nicht auf der Scheibe festfrieren und das Wischwasser auf der Scheibe keine Eisschicht bildet.
Damit die Windschutzscheibe über Nacht nicht vereist, kann ein großes Handtuch oder Laken darüber gespannt werden. Bei den übrigen Scheiben hilft zum Beispiel ein Gemisch aus drei Teilen Essig und einem Teil Wasser. Wird die Essig-Wasser-Lösung mithilfe eines Zerstäubers über die vereisten Scheiben gesprüht, fällt das Kratzen anschließend viel leichter. Das Gemisch kann auch schon abends auf die Scheiben aufgesprüht werden, um der Eisbildung über Nacht vorzubeugen.
Wichtig ist, immer darauf zu achten, dass die freie Sicht des Fahrers durch die Scheiben gewährleistet ist. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) genügt es nicht, nur ein kleines Sichtfenster frei zu machen. Wer dabei erwischt wird, wie er mit zugefrorenen Scheiben fährt, muss mit einem Bußgeld zwischen zehn und 35 Euro rechnen.
Räum- und Streupflicht für Hausbesitzer
Auch Haus- und Grundstücksbesitzer sollten vor dem Wintereinbruch einige Vorkehrungen treffen. So gehören Schnee schippen und Laub kehren vor dem eigenen Grundstück bekanntlich zu den Pflichten von Haus- und Grundstücksbesitzern, um Fußgänger und Radfahrer vor Stürzen zu bewahren. Nicht nur überfrierende Nässe und Glatteis sind dabei besonders tückisch, auch nasses Laub kann gefährlich werden. Deshalb sollten stets ein wenig Streumaterial sowie Besen oder Schneeschieber griffbereit sein. Vermieter können die sogenannte Verkehrssicherungspflicht schriftlich per Mietvertrag oder Hausordnung an die Mieter übertragen.
Zum Schutz vor den finanziellen Folgen nach einem Unfall auf nassem Laub oder Glatteis rät die Württembergische Eigentümern von Mehrfamilienhäusern und vermieteten Einfamilienhäusern zu einer Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer. Für Eigentümer eines selbst bewohnten Einfamilienhauses und Mieter reicht der Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung.
Frostempfindliche Pflanzen hereinholen
Wer seine empfindlichen Pflanzen vor Kälte schützen will, sollte sie über Winter ins Haus holen. Das gilt besonders für nicht-heimische Gewächse wie die meisten Balkonpflanzen. Große schwere Pflanzenkübel können im Notfall auch mit Jutesäcken und Noppenfolie umwickelt auf einer Styroporplatte draußen bleiben, am besten im Schutz der Hauswand. Frostempfindliche Knollenpflanzen wie Dahlien müssen allerdings vor dem ersten Frost ausgegraben werden. Wasserhähne und Wasserleitungen im Freien sollte man abstellen.
Vorkehrungen auch im Innern
Vorsichtshalber sollten die Heizkörper im Haus in allen Räumen mindestens auf Frostsicherung eingestellt werden, um zu verhindern, dass die Rohre gefrieren und durch Platzen einen Wasserschaden auslösen. Außerdem sollte man die Heizkörper in den bewohnten Räumen entlüften, damit sie wirksam wärmen können und gleichzeitig Heizenergie sparen. Um ein Entweichen der Heizwärme zu vermindern, sollten abends die Rollläden geschlossen werden.