Gegen vereiste Windschutzscheiben lässt sich vorbeugend etwas tun. Mithilfe von speziellen Folien, die mit Aluminium beschichtet sind, kann die Frontscheibe beispielsweise abends unkompliziert abgedeckt werden. Dazu einfach die Enden in der Autotür einklemmen oder die an der Folie befestigten Gummibänder über die Seitenspiegel ziehen. Am Morgen die Abdeckung abnehmen, und schon hat man freie Sicht durch eine eisfreie Scheibe. Die Folien gibt es im Auto-Fachhandel oder im Baumarkt. Alternativ können Autofahrer auch auf ältere Laken oder Tücher zurückgreifen.
Kaltes Wasser gegen vereiste Scheiben
Wenn die Kälte überraschend kommt und Autofahrer deshalb keine vorbeugenden Maßnahmen treffen konnten, müssen sie wohl oder übel auf den Eiskratzer zurückgreifen. Diese Art der Eisentfernung kann jedoch Kratzer an der Scheibe hinterlassen und ist sehr mühsam. Kaltes Wasser schafft hier Abhilfe. Wichtig dabei ist, dass es eine höhere Temperatur als das Eis hat. Warmes oder sogar heißes Wasser sollte nicht verwendet werden, denn aufgrund der hohen Temperaturunterschiede kann die Scheibe reißen oder platzen. Autofahrer füllen das kalte Wasser am besten in eine Sprühflasche und sprühen es auf die vereiste Scheibe – das Eis lässt sich dann in der Regel mit einem Eiskratzer schneller entfernen.
Empfehlenswert ist auch eine Mischung aus drei Teilen Wasser und einem Teil Essig. Dieses Gemisch erleichtert ebenfalls das Kratzen. Auch eine Mischung aus Wasser mit Reinigungsalkohol lässt das Eis auf der Windschutzscheibe schmelzen. Dafür Alkohol und Wasser im Verhältnis zwei zu eins mischen und mit einem Schuss Spülmittel ergänzen. Dies ebenfalls in eine Sprühflasche abfüllen und auf die Scheibe sprühen.
Nur mit freier Sicht fahren
Für welche Methode sich Autofahrer auch entscheiden, eines sollten alle berücksichtigen: Es ist nicht ratsam, nur ein Sichtfenster in das Eis zu kratzen. Denn Autofahrer gefährden beim Fahren mit vereisten oder schlecht aufgekratzten Scheiben nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.
Auch laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist dies nicht ausreichend, um sicher durch den Verkehr zu kommen. Vielmehr ist der Autofahrer dafür verantwortlich, dass seine Sicht nicht beeinträchtigt ist. Wer dennoch mit zugefrorener Scheibe fährt und dabei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von mindestens zehn Euro rechnen. Kommt es aufgrund dieser Unachtsamkeit zu einem Unfall, werden Bußgelder von bis zu 35 Euro fällig.