In einem vom Oberlandesgericht Celle (4 W 195/07) am 15. Oktober 2007 entschiedenen Fall dieser Art konnte eine Frau, die ins Pflegeheim umgezogen war, keine Geldrente durchsetzen. Im Wesentlichen verwies das Gericht darauf, dass im Übergabevertrag ein solcher Anspruch nicht geregelt sei. Eine Geldrente käme allenfalls dann in Betracht, wenn die Frau auf ihr Wohnrecht endgültig verzichtet hätte und es dem Eigentümer zumutbar wäre, die Wohnung zu vermieten. Im entschiedenen Fall lagen diese Voraussetzungen nicht vor, da die Wohnung nicht abgeschlossen war und sie erst mit erheblichem Kostenaufwand hätte renoviert werden müssen.
Wohnrecht verwandelt sich nicht automatisch in eine Geldrente
In einem vom Oberlandesgericht Celle (4 W 195/07) am 15. Oktober 2007 entschiedenen Fall dieser Art konnte eine Frau, die ins Pflegeheim umgezogen war, keine Geldrente durchsetzen. Im Wesentlichen verwies das Gericht darauf, dass im Übergabevertrag ein solcher Anspruch nicht geregelt sei. Eine Geldrente käme allenfalls dann in Betracht, wenn die Frau auf ihr Wohnrecht endgültig verzichtet hätte und es dem Eigentümer zumutbar wäre, die Wohnung zu vermieten. Im entschiedenen Fall lagen diese Voraussetzungen nicht vor, da die Wohnung nicht abgeschlossen war und sie erst mit erheblichem Kostenaufwand hätte renoviert werden müssen.