Mit Unverständnis reagierte der WWF auf neue Äußerungen aus der Wirtschaftsbehörde. Es sei falsch, dass der Küstenschutz im Welterbe-Antrag nicht berücksichtigt worden sei, wie die Behörde behauptet. Der notwendige Küstenschutz sei ausdrücklich im Nominierungs-Dokument aufgeführt, so der WWF.
Weiterhin habe sich - so eine weitere Äußerung der Wirtschaftsbehörde - die Niederlande beim Welterbe keine Ausnahmen für ihre eigenen Häfen gesichert. Der hierbei angeführte Hafen Rotterdam befände sich überhaupt nicht in der Nähe des Wattenmeeres. Von einer Ungleichbehandlung Hamburgs und Rotterdams könne nicht die Rede sein, zumal auch der Hamburger Hafen und seine gesamt Zufahrt durch die Elbe gar nicht zum Welterbe-Gebiet gehören sollen.
Auch könne der Welterbe-Antrag nicht, wie die Wirtschaftsbehörde behaupte, ein oder zwei Jahre verschoben werden. "Die politischen Beschlüsse der beteiligten Länder geben dem Wattenmeer nur ein konkretes Zeitfenster für den Antrag. Wenn Hamburg jetzt nicht mitzieht, wird es auf absehbare Zeit keine zweite Chance für ein Weltnaturerbe Wattenmeer geben", so Rösner.
"Die an den Haaren herbeigezogenen Einwände gegen ein Welterbe zeugen entweder von Unkenntnis oder von bewusster Täuschung der Öffentlichkeit. Wir hoffen, dass die Senatsentscheidung am Ende von sachlichen Argumenten bestimmt wird", so WWF-Sprecher Rösner.
Weitere Informationen:
Die Antworten des WWF auf die Einwände des Senats (aktualisierte Fassung) unter:www.wwf.de/...