„Die Forderung nach regionalem Bestandsmangement ist Augenwischerei, denn de facto ist damit der Abschuss von Wölfen gemeint. Die meisten Konflikte mit der Rückkehr des Wolfes nach Niedersachsen und Deutschland gibt es bei der Weidetierhaltung. Diese Konflikte können praxistauglich und nachhaltig verringert werden, doch dafür
braucht es eine bessere Unterstützung der Weidetier:halterinnen und des Herdenschutzes. Mit dem Abschuss von Wölfen ist keinem einzigen Tierhalter geholfen. Der Wolf gehört nicht ins Jagdrecht und flächendeckende Bejagung ist kein Ersatz für Herdenschutz.“
Problematische Wölfe können nach geltender Rechtslage per Ausnahmegenehmigung getötet werden, wenn sie ordnungsgemäße Herdenschutzmaßnahmen überwinden.