„Mit dem heutigen Beschluss des Bundesrates endet vorerst das Rechtssetzungsverfahren zur nationalen Ausgestaltung der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik, kurz GAP. Mit dieser Entscheidung kann die Bundesregierung nun den GAP-Strategieplan bei der EU-Kommission einreichen. Diese prüft, ob Deutschland damit einen wirkungsvollen Beitrag für mehr Klima- und Biodiversitätsschutz leisten kann. Das ist zu bezweifeln: einerseits sind die Grundvoraussetzungen, die im Sommer 2021 in Brüssel vereinbart wurden, ungünstig – der Spielraum der Mitgliedstaaten ist begrenzt und lässt nur wenig Ambition zu. Andererseits nutzt Deutschland selbst diesen geringen Spielraum kaum aus.
Es werden lediglich 23 Prozent der Mittel der Direktzahlungen für Umweltmaßnahmen, die sogenannten Öko-Regelungen, zur Verfügung gestellt. Damit erfüllt Deutschland gerade mal die Minimalanforderungen. Mindestens 30 Prozent und ein jährlicher Anstieg wären nötig gewesen, um den finanziellen Bedarf zu decken und zugleich den Landwirtinnen und Landwirten einen Ausstiegspfad aus den pauschalen Direktzahlungen anzubieten.
Die grundsätzlichen Konstruktionsfehler der GAP und die Unterfinanzierung der nationalen Öko-Reglungen bleiben nach der heutigen Entscheidung des Bundesrates bestehen. Umso wichtiger sind nun die anstehenden Gespräche zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission zum GAP-Strategieplan. Und umso wichtiger ist die fortlaufende Evaluierung während der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023. Was nicht wirksam für mehr Biodiversitäts- und Klimaschutz in der Landwirtschaft sorgt, muss dann zügig korrigiert werden.“