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Energiesparverordnung: Endlich verbindliche Maßnahmen

WWF: Regelwerk kann aber nur der Anfang sein

(lifePR) (Berlin, )
Um in der aktuellen Gaskrise Energie zu sparen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Energiesparverordnungen vorgelegt. Heute hat das Bundeskabinett den Verordnungen zugestimmt.

Der WWF Deutschland begrüßt die Einführung verpflichtender Maßnahmen. Diese haben lange auf sich warten lassen. Es handelt sich um einen sinnvollen Auftakt mit Maßnahmen, die zur kurz- und mittelfristigen Erdgasreduktion beitragen können.

„Energiesparen ist angesichts der aktuellen Krisenlage eine zentrale Aufgabe für unsere Gesellschaft“, sagt Viviane Raddatz, Fachbereichsleiterin Klima- und Energiepolitik beim WWF Deutschland. „Die Politik muss nun einen rechtlich bindenden Rahmen schaffen, der das Energiesparen auch über Februar 2023 hinaus festlegt. Langfristig bedarf es eines ambitionierten Energieeffizienzgesetzes mit verbindlichen Zielen, um schneller unabhängig von fossilen Energieträgern zu werden und gleichzeitig den Klimaschutz voranzutreiben. Insbesondere große Industriebetriebe und Unternehmen sollten durch regulatorische Ansätze, wie etwa Einsparverpflichtungen, die verbindliche Umsetzung von Effizienzmaßnahmen oder die verpflichtende Nutzung moderner, effizienter Technologien, von der Politik in die Verantwortung genommen werden, ihren Beitrag für die Gesellschaft zu leisten. Da Effizienzsteigerungen einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung der energieintensiven Industrie leisten, muss hier auch über den Geltungsbereich der beiden Verordnungen hinaus nachgebessert werden – die Potenziale sind hier noch nicht ausgeschöpft. Die Bürde des Energiesparens muss sich hier stärker manifestieren als bei den Haushalten.“

So sollte etwa das Heizverbot für Gemeinschaftsflächen, auf denen sich niemand dauerhaft aufhält, nicht nur für öffentliche Gebäude, sondern auch für Unternehmen gelten. Darüber hinaus muss die Bundesregierung die Bevölkerung gut auf den Winter vorbereiten. So muss beispielsweise sichergestellt werden, dass Miethaushalte mit entsprechenden Informationen zu Energiesparmaßnahmen durch die Vermietenden versorgt werden.

Hintergrund:
Die heute beschlossenen Verordnungen zur kurz- und mittelfristigen Energieeinsparung beinhalten unter anderem eine Absenkung der Mindesttemperatur beim Beheizen öffentlicher Gebäude sowie an Arbeitsplätzen, ein Verbot zur Beheizung privater Swimmingpools sowie eine Absenkung der Mindestheiztemperatur in Mietwohnungen. 

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