Die Naturschutzverbände Schutzstation Wattenmeer und WWF sehen sich durch das Gutachten, erstellt vom wissenschaftlichen Dienst des Landtages, in ihrem Widerstand gegen die Ausweitung der Ölförderung bestätigt. "Das Gutachten stärkt die Position des Nationalparks Wattenmeer gegenüber einer seiner größten Bedrohungen", freut sich Hans-Ulrich Rösner, Leiter des Wattenmeerbüros des WWF und fordert: "Der Spuk um Ölbohrungen mitten im Nationalpark muss nun endlich ein Ende haben. Die schleswig-holsteinische Landesregierung muss dieses neutrale Gutachten als Handlungs- und Entscheidungsgrundlage akzeptieren." Harald Förster, Geschäftsführer der Schutzstation Wattenmeer, ergänzt: "In Nationalparks hat die Natur Vorrang. Das Gutachten bestätigt, dass die erteilte Öl-Konzession im Nationalpark vor Nordfriesland gegen geltendes Recht verstößt. Wir erwarten, dass das Landesbergamt diese zurückzieht und das Bundesberggesetz im Sinne des Naturschutzes nachgebessert wird."
Zu Beginn dieses Jahres wurde bekannt, dass RWE Dea zusätzlich zu den in Dithmarschen geplanten Bohrungen nun auch im Nationalparkgebiet vor Nordfriesland nach Öl suchen will. Dort hatte die Firma in einem nicht öffentlichen Verfahren eine Erdöl-Konzession ("Aufsuchungserlaubnis") für ein fast 2400 Quadratkilometer großes Gebiet beantragt und im März 2008 vom Landesbergamt erhalten. Allerdings befindet sich das Areal überwiegend im Nationalpark und in Naturschutzgebieten, die auch nach europäischem Recht geschützt sind. Eine zentrale Aussage des Rechtsgutachtens ist, dass die Erteilung dieser Aufsuchungserlaubnis rechtswidrig war. Die Behörde hätte zuvor eine Verträglichkeitsprüfung nach europäischem Naturschutzrecht durchführen müssen.
Laut Gutachten ist es außerdem ein Verstoß gegen das europäische Gemeinschaftsrecht, dass im Bundesberggesetz bislang keine Verpflichtung zu einer Verträglichkeitsprüfung vorgeschrieben ist, wenn Aufsuchungserlaubnisse europäische Schutzgebiete betreffen. Nach Ansicht des WWF und der Schutzstation Wattenmeer besteht deshalb Handlungsbedarf für den Bundesgesetzgeber, der diesen Punkt im Gesetz dringend nachbessern muss.
Anmerkung: Das Rechtsgutachten wurde als Umdruck 16-3396 vom schleswig-holsteinischen Landtag veröffentlicht.