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Ökologisch schädliche Kleinwasserkraft nicht weiter subventionieren WWF begrüßt in EEG-Novelle geplante Neuregelung - Kommentierung veröffentlicht

(lifePR) (Berlin, )
Im Zuge der laufenden Neufassung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG 2023) spricht sich der WWF Deutschland dafür aus, umweltschädliche Subventionen für neue und ökologisch besonders problematische kleine Wasserkraftwerke abzuschaffen. Hierzu hat der WWF vor einer Anhörung zur Neufassung des EEG im Bundestags-Ausschuss für Klimaschutz und Energie am Montag, den 16.5.,  ein Kommentierungs-Papier veröffentlicht.
 
Der WWF begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, die EEG-Förderung für neue Wasserkraftwerke mit einer Leistung von unter 500 Kilowatt (kW) abzuschaffen. Dies geht aber nicht weit genug: Der WWF fordert im Einklang mit einem Memorandum deutscher Fachwissenschaftler, diesen Förderstopp auf Anlagen von bis zu einem Megawatt (MW) auszudehnen. Auch die im Regierungsentwurf vorgesehene Koppelung der EEG-Förderung an strenge Auflagen zu Fischschutz, Durchgängigkeit und Mindestwasserführung ist zu begrüßen. Der Zustand der allermeisten Fließgewässer in Deutschland ist nicht gut und die Förderung im EEG 2023 darf nicht zu weiteren Verschlechterungen führen.
 
Außerdem sollte eine Neuregelung im EEG, wonach den Erneuerbaren Energien ein pauschales „überragendes öffentliches Interesse“ eingeräumt werden soll, nicht für die Stromerzeugung aus Wasserkraft gelten.
 
Dazu sagte Tobias Schäfer, Referent für Gewässerschutz beim WWF Deutschland:
„Wasserkraftwerke und Querbauwerke sind einer der Hauptgründe dafür, dass Deutschland seine rechtlich verbindlichen Umweltziele für den ökologischen Zustand der Gewässer weitgehend verfehlt. Um sie zu erreichen, muss auch die Nutzung der Wasserkraft in Deutschland ökologischer gestaltet werden. Die Förderung kleiner Wasserkraftwerke über das EEG hat in den letzten zwei Jahrzehnten viel Schaden angerichtet, und es ist gut, wenn keine neuen kleinen Anlage mehr in die Förderung kommen.“
 
Der WWF fordert über die Neuregelungen im EEG hinaus, dass Bund und Länder finanzielle Anreize für die Stilllegung von kleinen Wasserkraftanlagen und für den Rückbau von Barrieren in Flüssen schaffen.
 
„An den gravierenden negativen Folgen der derzeitigen Wasserkraftnutzung für Gewässerökosysteme und die Artenvielfalt besteht kein Zweifel“, sagte Tobias Schäfer. „Die Wasserkraft hat das Artensterben in unseren Gewässern und den Einbruch der Fischbestände maßgeblich mitverursacht. Besonders betroffen sind Wanderfische wie Meerforelle, Lachs oder der inzwischen vom Aussterben bedrohte Aal.“
 
Die Bedeutung der Kleinen Wasserkraft für die Stromerzeugung ist marginal. Erst recht gilt dies für das Ausbaupotential für kleine Kraftwerke. Zudem verändert sich im Zuge des Klimawandels gerade in kleineren Gewässern die Wasserführung stark, was sich negativ auf die Möglichkeiten der Stromerzeugung auswirkt.  Das EEG 2023 bietet die Chance, zur überfälligen Transformation im Wasserkraftsektor beizutragen und einige folgenschwere Fehler der bisherigen Förderpraxis zu korri­gieren.
 
„Eines der wichtigsten Ziele für den Schutz der Fließgewässer ist es, ihre Durchgängigkeit für Fische, andere Organismen und Sedimente wiederherzustellen. Wir müssen unsere Flussökosysteme, in denen der Schwund der Biodiversität besonders dramatisch ist, revitalisieren. Dies ist auch Ziel der  EU-Biodiversitätsstrategie 2030, die vorsieht den frei fließenden Charakter von Flüssen auf mindestens 25.000 Kilometern wiederherzustellen.“
 
Die Kommentierung des WWF Deutschland finden Sie hier: https://www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-PDF/Deutschland/WWF-Kommentierung-EEG-2023-Wandel-in-der-Wasserkraft-voranbringen.pdf
 
Das Memorandum deutscher Fachwissenschaftler zum politischen Zielkonflikt Klimaschutz versus Biodiversitätsschutz bei der Wasserkraft finden Sie hier: https://www.igb-berlin.de/sites/default/files/media-files/download-files/memorandum_klimaschutz_vs_biodiversitaet.pdf

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