- • EU-Kommission veröffentlicht „Carbon Removal Certification Framework“ (30. November)
- • WWF: Verordnung muss Vermeidung von Emissionen als oberstes Ziel definieren
- • WWF: Verordnung muss strenge Qualitätskriterien für Entnahme enthalten
Die Europäische Union erreicht ihr Klimaziel von Netto-Null bis 2050 nur mit massiven Emissionsminderungen. Ausschließlich unvermeidbare Emissionen sollten über eine Kohlenstoff-Entnahme aus der Atmosphäre ausgeglichen werden können. „Es ist richtig, dass die EU ein Zertifizierungssystem für Kohlenstoff-Entnahmen auf EU-Ebene einführt, damit einheitliche Qualitätskriterien gelten. Allerdings muss der Gesetzesvorschlag definieren, wofür diese zertifizierten Entnahmen genutzt werden dürfen. Hier gilt weiterhin: fast alle Sektoren müssen zuerst ihre Emissionen auf null senken“, so Juliette de Grandpré.
Der WWF Deutschland weist außerdem darauf hin, dass es strenge Qualitätskriterien für die Zertifizierung von Kohlenstoff-Entnahmen braucht. Das bezieht sich vor allem auf die Dauerhaftigkeit der Bindung von Kohlenstoff und dessen Kontrolle. Als Beispiel nennt de Grandpré sogenannte „Humus-Zertifikate“: „Damit kann man in der Regel keine permanente Kohlenstoffbindung sicherstellen. Unternehmen werden ermutigt, eine nicht exakt messbare und leicht wieder umkehrbare Speicherung von Kohlenstoff im Boden als Ersatz für eine konsequente und dauerhaft wirkende Minderungsstrategie in ihren eigenen Wertschöpfungsketten zu nutzen.“ Böden allein nach ihrem Kohlenstoffgehalt zu beurteilen, greift außerdem zu kurz. Kriterien für Humus-Zertifikate müssen im Sinne des Bodenschutzes unbedingt um weitere Faktoren, wie zum Beispiel den Nutzen für die Biodiversität, erweitert werden.
Außerdem befürchtet die Umweltschutzorganisation WWF, dass entscheidende Fragen der Umsetzung der Verordnung zur Klärung an „Expertengruppen“ übertragen und durch delegierte Rechtsakte festgelegt werden. Das ist intransparent und öffnet Tür und Tor für den Einfluss von Interessengruppen auf die konkreten Umsetzungsinhalte.
Nach der Veröffentlichung des Kommissionsentwurfs werden Rat und Europaparlament ihre jeweilige Position zum Kommissionsentwurf vorlegen. Darauf folgt der Trilog der drei Institutionen.