„Die Vorschläge des Umweltbundesamtes sind grundsätzlich zu begrüßen. Wir müssen die Bemessung der Mehrwertsteuer stärker auf ökologisch-soziale Kriterien ausrichten. Produkte, die nachweislich klima- und umweltschädlich sind wie beispielsweise tierische Produkte, sollten höher besteuert werden als umweltverträglichere Produkte wie beispielsweise Obst, Gemüse und Hülsenfrüchte, die im Übrigen auch deutlich gesünder sind. Dies wäre ein einfacher, sozial gerechter und auch finanzpolitisch nachvollziehbarer Schritt, um über die Bemessung der Mehrwertsteuer eine positive Wirkung zu erzielen.
Die EU-Kommission empfiehlt derartige Maßnahmen aktuell ausdrücklich. Sie sollen helfen, dass steigende Lebensmittelpreise wegen des Krieges gegen die Ukraine nicht zu Mangel- oder Fehlernährung führen. Das war laut Kommission zum Beispiel 2008 im Zuge der Finanzkrise der Fall. Damals kauften Haushalte weniger Obst und Gemüse und stiegen auf tendenziell kalorienreiche, nährstoffarme Lebensmittel um.
Im Übrigen könnten die Mehreinnahmen,die zum Beispiel über die Anhebung des Mehrwertsteuersatzes auf Fleischwaren erzielt werden, für die Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung und für mehr Tierwohl verwendet werden – wobei hierfür eine Tierwohlabgabe zielgerichteter ist. Perspektivisch brauchen wir eine Nachhaltigkeitssteuer, die Produkte, die nachweislich klima- und umweltschädlich sind, noch differenzierter besteuert. Zukünftig sollte die einfache Wahl die nachhaltige und gesunde Wahl sein“