Privatkredite sind kein Blankoscheck
Auch wenn bei einem Privatkredit die Banken außen vor sind, so ist die Inanspruchnahme doch an einige Voraussetzungen geknüpft, die von Portal zu Portal unterschiedlich sind. Eine negative Schufa-Auskunft beispielsweise kann ein Grund für die Ablehnung der Anfrage sein. Bevor der Kreditnehmer sein Profil und seinen Kreditwunsch auf dem Portal einstellen kann, wird er einer gründlichen Analyse unterzogen. Selbstständige werden ebenfalls nicht bei allen Portalbetreibern akzeptiert, die Gehaltsabtretung ist auch hier Bestandteil des Darlehens. Der Ausschreibung des Kredites stehen dann die Anleger gegenüber, Privatpersonen, welche sich durch die Vergabe privater Kredite eine höhere, aber dennoch abgesicherte Rendite gegenüber einer Einlage bei einer Bank versprechen. Einer Kreditanfrage muss nicht immer ein Investor gegenüberstehen. So kann ein Betrag von 1.000 Euro durchaus von zehn Darlehensgebern in Höhe von je 100 Euro finanziert werden.
Abwicklung erfolgt über Treuhänder
Die gesamte Abwicklung eines Privatkredites erfolgt über einen Treuhänder. Dies gilt sowohl für die Auszahlung des Darlehensbetrages als auch für die Rückführung des Kredites. Als Treuhänder fungiert dabei in der Regel eine Bank. Bei der Ausschreibung des Kreditwunsches ist die Form entscheidend für den Erfolg. Je präziser das Finanzierungsvorhaben beschrieben wird und je aussagekräftiger die Darstellung der eigenen Person ist, umso größer sind die Chancen, Geldgeber zu finden. Der Zinssatz, welcher vom Darlehensnehmer vorgegeben wird, sollte entsprechend attraktiv sein und sich von Einlagezinsen deutlich absetzen.
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