Die Karte niemals aus den Augen lassen
Wer eine Kreditkarte beantragt, unterschreibt, dass er die AGB gelesen und akzeptiert hat. Dort steht sinngemäß geschrieben, dass der Karteninhaber beim Einsatz der Karte Vorsicht walten lässt. Beim Bezahlen in einem Restaurant sollte man also niemals den Kellner mit der Karte in das Hinterzimmer marschieren lassen, sondern auf Bezahlung am Tisch bestehen oder mitgehen. Für die Onlinebezahlung haben sich die Sicherheitsstandards immer mehr erhöht, der Käufer sollte allerdings darauf achten, dass der Onlineshop eine gesicherte Verbindung zur Verfügung stellt. Dies alles schützt jedoch nicht davor, dass eine Karte gestohlen werden kann. Ist die Karte gestohlen, sollte der erste Weg zum Telefon führen. Über die Rufnummer 116116, bei Anruf aus dem Ausland mit der Vorwahl 0049, kann die Karte an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr gesperrt werden. Der Anruf ist lediglich aus dem Ausland gebührenpflichtig. Der zweite Weg ist zur Polizei, um den Diebstahl zu melden. Wurde die Karte vor der Sperre missbräuchlich eingesetzt, beträgt die Haftung des Karteninhabers maximal 150 Euro. Viele Anbieter haben die Eigenbeteiligung bei ordnungsgemäßer Meldung und sachgemäßer Verwahrung abgeschafft.
Prepaid-Karten sind noch sicherer
Wer beim Einkaufen im Internet Angst hat, die Kreditkarte einzusetzen, sollte auf eine Prepaidkarte zurückgreifen. Selbst bei ausgelesen Daten können Cyberkriminelle nur bis zum aufgeladenen Guthaben möglichen Missbrauch treiben.
Weitere Informartionen unter http://www.welchekreditkarte.net/