In der jetzt vorliegenden Fassung eines Bundesbeamtengesetzes vermisst der ZBI vor allem die gesetzlich geregelte Durchlässigkeit der Laufbahngruppen und die Möglichkeit eines mindestens vorübergehenden Wechsels in die Privatwirtschaft bei klar geregelter Mitnahme des Versorgungsanteils.
Weiter appelliert der ZBI daran, bei der Fassung des Gesetzes das Angebot einer angemessenen Fortbildung festzuschreiben und dies insbesondere für jene Angehörigen des technischen Dienstes zwingend anwenden zu lassen, die aufgrund von Privatisierungen und Umorganisationen von Behörden in Auffanggesellschaften untergebracht werden.
Wenn der ZBI hier für den Ingenieurstand und für das technische Personal in den Bundesbehörden spricht, dann vor allem vor dem Hintergrund eines sich verstärkenden Mangels an ingenieurwissen-schaftlich ausgebildeten Fachkräften.
Am heutigen Tage hat Vizepräsident Hinrichs ein entsprechendes Schreiben an alle Fraktionen im Deutschen Bundestag gerichtet, den Briefinhalt können Sie in Kürze unter www.zbi-berlin.de abrufen.