Weil das Laufbahnsystem nach überwiegender Meinung der Fach-leute verfassungsrechtlich geschützt ist, fällt es offenbar schwer, die Laufbahngruppen aufzubrechen. Der sich anbahnenden Entwicklung in einigen Bundesländern zum Trotz, soll hier offensichtlich eine Überarbeitung der Laufbahnverordnung abgewartet werden.
Die versorgungsrechtliche Anerkennung aller gesetzlich geforderten Ausbildungszeiten wird mit systemkonformer- bzw. wirkungsgleicher Regelungen der nicht beamteten Arbeitswelt problematisiert. Auch der Übergang von Dienstverhältnissen zwischen beamteten und nicht beamteten Positionen verwickelt sich offensichtlich in die Debatte über Beschäftigungssysteme.
Der ZBI-Arbeitskreis "Ingenieure im öffentlichen Dienst" wird am 17. April unter Heranziehung der schriftlich vorliegenden Sachverständigengutachten eine Bestandsaufnahme zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz vornehmen und entscheiden, welche der eingebrachten Forderungen weiter verfolgt und nun an die Fraktionsführungen herangetragen werden sollen.