Geschaffen wurde der Spitzenverband Bund der Krankenkassen aufgrund der kürzlich vom Bundestag beschlossenen Gesundheitsreform. Der Verwaltungsrat des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen besteht aus Versicherten- und Arbeitgebervertretern der Allgemeinen Ortskrankenkassen, der Ersatzkassen, der Betriebskrankenkassen, der Innungskrankenkassen, der See-Krankenkasse, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie der Landwirtschaftlichen Krankenkassen und vertritt damit rund 70 Millionen Versicherte in Deutschland.
Künftig wird nur noch der von den Kassen direkt gewählte Spitzenverband bundesweit einheitlich die Honorarverträge mit Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern aushandeln. Er gebietet damit über 70 Prozent der Kassenausgaben von rund 150 Milliarden Euro im Jahr. Die restlichen 30 Prozent entfallen auf Einzelverträge der Kassen etwa für die integrierte Versorgung. Eine besondere Rolle soll dem Spitzenverband beim Beitragseinzug für den Gesundheitsfonds zukommen, dessen Start nach jetzigem Stand für 2009 geplant ist.
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht des Bundesgesundheitsministeriums.