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Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. Frankfurt/Main

Gesundheitsfonds als Basis für unlautere Marketingslogans

Wettbewerbszentrale rät Krankenkassen zur Vorsicht bei Werbung mit "einheitlichem Beitragssatz"

(lifePR) (Bad Homburg, )
Krankenkassen sollten Werbung mit einem "einheitlichen Beitragssatz" vor Veröffentlichung wettbewerbsrechtlich genau überprüfen lassen. Das empfiehlt die Wettbewerbszentrale aus aktuellem Anlass.

Nach den Erfahrungen der Wettbewerbszentrale nutzen zahlreiche Krankenkassen die Einführung des Gesundheitsfonds, um ihre Mitglieder über Neuerungen durch die Gesundheitsreform zu informieren. Bei der Wettbewerbszentrale gehen derzeit vermehrt Beschwerden über die Werbeaussagen von Krankenkassen ein, die sich auf nach der Gesundheitsreform zukünftig zu erhebende einheitliche Beitragssätze der Krankenkassen beziehen. Insbesondere Krankenkassen mit einem überdurchschnittlich hohen Beitragssatz versuchen, unter Hinweis auf den künftig einheitlichen Beitragssatz wechselwillige Mitglieder zu halten.

Nach Auffassung der Wettbewerbszentrale ist der bloße Hinweis auf einen "einheitlichen Beitragssatz" aber irreführend und damit wettbewerbswidrig, weil er nur die halbe Wahrheit enthält:

Tatsächlich kann eine Krankenkasse, die gut wirtschaftet, ihren Versicherten Prämienauszahlungen gewähren. Hingegen muss eine Krankenkasse, die schlechter wirtschaftet, von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag erheben. Aus diesem Grund wird sich ein Krankenkassenvergleich wohl auch in Zukunft lohnen.

"Nach derzeitigem Stand der Dinge können die Krankenkassen noch gar nicht absehen, wie der finanzielle Beitragsaufwand für die Versicherten aussehen wird. Die Werbeaussagen werden letztlich "ins Blaue" gemacht wird. Das halten wir für irreführend.", erklärt Rechtsanwältin Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale und Expertin für das Gesundheitswesen. Der Versicherte habe den Eindruck, er müsse künftig bei jeder Versicherung gleich viel zahlen, was aber nach momentanem Sachstand nicht der Fall sein werde.

Die Wettbewerbszentrale hat die Krankenkassen über deren Spitzenverbände auf diese wettbewerbsrechtliche Problematik hingewiesen. Aktuell hat die Wettbewerbszentrale sieben Abmahnungen ausgesprochen. In einem Fall hat nun das Landgericht Itzehoe einer Betriebskrankenkasse verboten, die Behauptung aufzustellen, dass ab dem Jahr 2009 alle Krankenkassen denselben Beitragssatz haben (Landgericht Itzehoe, Beschluss vom 27.03.2008, Az. 5 O 32/08 - nicht rechtskräftig).

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Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Als branchenübergreifende und unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft unterstützt sie den Gesetzgeber als neutraler Ratgeber bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für den Wettbewerb, bietet umfassende Informationsdienstleistungen rund um das Wettbewerbsrecht, berät ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fragen des Wettbewerbs und setzt als Hüter des Wettbewerbs die Spielregeln im Markt - notfalls per Gericht - durch. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.200 Unternehmen und über 600 Kammern und Verbänden der Wirtschaft.

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