Das ZdK begleitet die aktuelle Diskussion um verschiedene Gesetzesentwürfe auf der Grundlage der Präsidiums-Erklärung „Selbstbestimmt – mit den Sichtachsen auf das Leben“ vom Frühjahr 2021. Irme Stetter-Karp begrüßt, dass der Bundestag eine gesetzliche Neuregelung anstrebt. „Zentral muss es sein, aufgrund der vom Bundesverfassungsgericht eröffneten Möglichkeiten, die Voraussetzungen für freiwilligen Suizid präzise zu fassen. Das ist bitter nötig, da die derzeitige – fehlende! – Verrechtlichung es allen, auch Sterbehilfevereinen, erlaubt, für Suizidhilfe zu werben und sie auch anzubieten“, so Stetter-Karp.
Die ZdK-Präsidentin ist überzeugt, dass niemand in einen Rechtfertigungszwang kommen darf, weiterleben zu wollen. Die gesellschaftliche Realität sei so, dass es häufig als Mehrwert bezeichnet werde, selbstbestimmt aus dem Leben scheiden zu können. „Es ist nicht human, wenn sich Menschen dazu gedrängt fühlen, eventuell hohe Pflegekosten zu vermeiden.“
Dem ZdK sei „ein breiter Ausbau suizidpräventiver Angebote sehr wichtig – über die ganze Lebensspanne, und in der Fläche“, so Stetter-Karp. Gerade deshalb begrüße sie das Vorhaben, die Stärkung der Suizidprävention gesetzlich zu verankern. „Die politische Verantwortung für eine angemessene Balance von Lebensschutz und Selbstbestimmung hat das Parlament jetzt mit einem Suizidpräventionsgesetz.“