Birgit Mock, Vizepräsidentin des ZdK, hatte bereits am Vortag betont: „Als ZdK haben wir einen zentralen Kompass: Die Wahrung der Menschenwürde. Damit stellen wir uns in die Tradition der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948, also genau vor 74 Jahren, von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde.“ Dieser Kompass führe zum Engagement für jene, deren Rechte heute missachtet oder nicht ausreichend wahrgenommen würden.
Die Vollversammlung votierte mit großer Mehrheit dafür, die Rechte Betroffener von sexuellem Missbrauch zu stärken und das Strafgesetzbuch zu erweitern. Die Bundesregierung solle das Recht auf individuelle Aufarbeitung gesetzlich verankern und die Aufarbeitung in Institutionen intensiver als bislang begleiten. Die Kirche müsse den sexuellen Missbrauch an Erwachsenen konsequent in den Auftrag der Aufarbeitungskommissionen aufnehmen. Die Vollversammlung forderte weiter, den sexuellen Missbrauch innerhalb von Seelsorgeverhältnissen explizit unter Strafe zu stellen.
Ebenso wurde ein Antrag auf Anerkennung von Vielfalt geschlechtlicher Identitäten und sexueller Orientierungen mit großer Mehrheit angenommen. Die Vollversammlung fordert darin unter anderem von den deutschen Bischöfen, die Ende November erfolgte Änderung der Kirchlichen Grundordnung schnellstmöglich in Kraft zu setzen und dabei mitzuwirken, die kirchliche Sexualmoral den Erkenntnissen der Humanwissenschaften anzupassen. Die politisch Verantwortlichen müssten existierende Diskriminierungen „hinsichtlich des Geschlechtes und der sexuellen Orientierung in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis in Deutschland aufheben“.
Dieses Ansinnen konkretisiert ein weiterer Beschluss. Mit großer Mehrheit begrüßte die Vollversammlung das Eckpunktepapier der Bundesregierung zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz. Ein diskriminierungsfreier Umgang mit trans* und inter*Menschen in Gesellschaft und Kirche sei überfällig. Es sei gut, dass ein Geschlechtseintrag im Personenstandsregister durch eine Erklärung beim Standesamt zu ändern sei. „Dies erlaubt es trans* und inter*Menschen, sich mit ihrem Geschlecht und Namen selbst zu definieren.“ Gleichzeitig sei es hilfreich, dass eine Bedenkzeit gesetzlich verankert werden und ein Mindestalter von 14 Jahren für die Erklärung der Personenstandsänderung eingeführt werden solle. Sollten Jugendliche unter dieser Altersgrenze eine Änderung wünschen, müssten die Sorgeberechtigten diese für sie erklären. Die Vollversammlung forderte die katholische Kirche auf, „das Selbstbestimmungsrecht zu achten und zu schützen“ und Mitarbeiter*innen, die von ihm Gebrauch machten, nicht zu sanktionieren.
Die Vollversammlung verabschiedete weitere Anträge, darunter die Unterstützung der Ziele der Weltnaturkonferenz 2022 in Montreal. Bis 2030 sollen demnach dreißig Prozent aller Meeres- und Landflächen unter Schutz gestellt sein. Zwanzig Prozent der degradierten Flächen sollen bis 2030 als funktionierende Ökosysteme wieder hergestellt sein. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich an der Finanzierung des globalen Schutzes der Biodiversität maßgeblich zu beteiligen.