In der Herbst-Vollversammlung 2020 hatte das ZdK einen Antrag „Wirksames Lieferkettengesetz noch in dieser Legislaturperiode“ beschlossen. Darin forderte die ZdK-Vollversammlung die Bundesregierung auf, noch vor den Bundestagswahlen im Herbst 2021 ein Lieferkettengesetz auf den Weg zu bringen. Zentrale Forderung des Antrags der Vollversammlung waren ein wirksames Lieferkettengesetz, welches alle in Deutschland ansässigen und geschäftstätigen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden erfasst. Darüber hinaus forderte die Vollversammlung, dass die Missachtung der Sorgfaltspflichten an öffentlich-rechtliche Sanktionen wie Bußgelder, den Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren und von der Außenwirtschaftsförderung geknüpft ist.
„Auch wenn das beschlossene Gesetz hinter unseren eigenen ZdK-Forderungen – beispielsweise mit Blick auf die vom Gesetz betroffenen Unternehmen – zurückbleibt, so gehen wir gleichwohl davon aus, dass das deutsche Lieferkettengesetz die Grundlage für die Fortschreibung eines europäischen Lieferkettengesetzes mit noch engagierteren Zielen werden wird“, so Hendricks.