Entschlossenes gemeinsames Handeln, jetzt!
Beschluss der Vollversammlung zu Konsequenzen aus der Studie zum sexuellen Missbrauch
Die katholische Kirche hat große Schuld auf sich geladen und befindet sich nicht erst seit der vorliegenden Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ in einer tiefgreifenden Krise. Die Aufarbeitung des Missbrauchsskandals verstehen wir als „Nagelprobe“ und sie wird zeigen, ob die Institution Kirche diese tiefe moralische Krise bewältigen kann. Wenn dieses nicht gelingt, steht zu befürchten, dass unsere Kirche in den Augen vieler Menschen sogar ihre Daseinsberechtigung verliert und den Betroffenen nicht gerecht wird.
Entschieden wenden wir uns gegen einen Generalverdacht gegenüber Seelsorgern, aber: Nur ein Aufbrechen von Machtstrukturen wird zu einer notwendigen und grundlegenden innerkirchlichen Reform führen. Der mehrjährige Gesprächsprozess „Im Heute glauben“ hat leider bisher nicht zu notwendigen Veränderungen und entsprechenden Konsequenzen geführt.
Die deutschen Bischöfe müssen Verantwortung übernehmen und jetzt handeln! Der durch die Deutsche Bischofskonferenz beschlossene 7-Punkte-Plan zum weiteren Vorgehen gegen Missbrauch lässt den seit acht Jahren notwendigen „Wendepunkt“ noch nicht erkennen. Es fehlt an konkreten Vereinbarungen, Zielen und Zeitplänen. Ein entschlossenes und einheitliches Handeln der deutschen Bischöfe nehmen wir nicht wahr.
Für viele Menschen in unserem Land – auch für gläubige Christinnen und Christen – ist es nicht nachvollziehbar und kaum zu ertragen, dass Menschen, die Straftaten begangen haben, nicht bestraft wurden und werden. Persönliche Konsequenzen müssen auch diejenigen ziehen, die sich – mit dem vermeintlichen Ziel, die Kirche zu schützen – mit verantwortlich gemacht haben, indem sie Täter gedeckt und Taten vertuscht haben. Der Weg der weiteren Aufklärung, Aufarbeitung und Übergabe an die ordentliche Gerichtsbarkeit ist unter Einbeziehung der Betroffenen sowie unter Beteiligung einer unabhängigen Kommission mit Zugang zu allen kirchlichen Akten, in allen (Erz)Bistümern konsequent zu beschreiten. Die Bischöfe müssen Betroffene über Hilfsangebote informieren, unabhängige Ansprechpersonen benennen und Therapiekosten übernehmen sowie eine angemessene Entschädigungsleistung erbringen. Es bedarf unabhängiger Anlaufstellen mit niederschwelligen Angeboten für Betroffene.
Innerkirchliche, klerikalistische Machtstrukturen müssen zeitnah aufgebrochen werden, denn das Problem liegt im System! Das belegt die Missbrauchs-Studie eindeutig. Keine Begründung im Kirchenrecht oder des kirchlichen Lehramtes ist haltbar, wenn klar wird, dass dadurch sexualisierte Gewalt begünstigt wird. Es braucht endlich Veränderungen. Deshalb fordern wir:
- Trennung von Exekutive und Judikative im Kirchenrecht. Wir fordern eine unabhängige kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit für den Bereich der Deutschen Bischofskonferenz.
- Um eine umfassende Transparenz zu schaffen und der von Papst Franziskus beschriebenen Klerikalisierung entgegenzuwirken ist eine gleichberechtigte Teilhabe von Laien und Geweihten an Leitung von Kirche zu schaffen.
- Frauen und Männer in Kirche gleich zu stellen und daher Frauen Zugang zu allen kirchlichen Ämtern zu gewähren.
- Sich aktiv dafür einzusetzen, den Pflichtzölibat abzuschaffen ,
- In der kirchlichen Sexualmoral die vielfältigen Lebensformen und Lebenswirklichkeiten positiv anzuerkennen
- Entwicklung einheitlicher Standards bei der Ausbildung für den priesterlichen Dienst auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz
- die Verantwortung und Entscheidungskompetenz aller Getauften und Geweihten auf allen Ebenen für die Kirche zu verwirklichen
Das ZdK ist bereit, sich in den notwendigen Reformprozess engagiert einzubringen. Eine Besänftigungs- und Beschäftigungstherapie für das Volk Gottes ist jedoch nicht angesagt. Es braucht jetzt ein mutiges und zielorientiertes gemeinsames Handeln!
Die Vollversammlung des ZdK beauftragt das Präsidium, geeignete eigene Maßnahmen zu entwickeln, die Forderungen u.a. in die Gemeinsame Konferenz einzubringen und die Gremien kontinuierlich über den Stand der Umsetzung zu informieren.
Beschlossen in der Vollversammlung am Freitag, dem 23. November 2018.