Offene Fragen der zivilrechtlichen Haftung, die zu der Verzögerung geführt haben, müssten beantwortet werden, um allen Betroffenen Klarheit und Rechtssicherheit in der Anwendung des Gesetzes zu geben, so der Präsident. Diese Klärung sollte jedoch in den nächsten Tagen möglich sein und somit dürfe einer Verabschiedung des Gesetzes im Juni nichts im Wege stehen.
Das ZdK hatte bereits im November 2019 die Bundesregierung aufgefordert, einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, mit dem Unternehmen verpflichtet werden, auch im Ausland Menschenrechte und Umweltstandards zu achten. Geschädigte müssten auch vor deutschen Gerichten ihre Rechte einklagen können.
In der Herbst-Vollversammlung 2020 wurde der Antrag „Wirksames Lieferkettengesetz noch in dieser Legislaturperiode“ beschlossen. Darin forderte die ZdK-Vollversammlung die Bundesregierung auf, noch vor den Bundestagswahlen im Herbst 2021 ein Lieferkettengesetz auf den Weg zu bringen. Zentrale Forderung des Antrags der Vollversammlung ist ein wirksames Lieferkettengesetz, welches alle in Deutschland ansässigen und geschäftstätigen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden erfasst. Darüber hinaus fordert die Vollversammlung, dass die Missachtung der Sorgfaltspflichten an öffentlich-rechtliche Sanktionen wie Bußgelder, den Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren und von der Außenwirtschaftsförderung geknüpft ist.