„Es ist jetzt und nicht irgendwann die Zeit zum Handeln! Wenn sich in der nächsten Zeit nicht Entscheidendes und Einschneidendes tut, wer soll denn dann noch von der katholischen Kirche erwarten, dass sie sich ändern kann, dass sie sündhafte, für unermessliches Leid mitverantwortliche Strukturen erkennen und sich aus ihnen befreien kann?“, so Sternberg vor der Vollversammlung des ZdK am Freitag, dem 23. November 2018.
Er wiederholte schlaglichtartig fünf Forderungen, die er gleich nach dem Erscheinen der Studie an die deutschen Bischöfe gerichtet hatte. An erster Stelle forderte er die Einrichtung einer unabhängigen Kommission, die die Einhaltung der Ziele und Regelungen für Aufarbeitung und Prävention durch die 27 Diözesen kontrollieren soll. Zweitens setzte er sich für die Errichtung einer unabhängigen kirchlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit ein, damit Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit in der Kirche nicht länger in einer Hand liegen. Drittens rief er dazu auf, nicht verjährte Straftaten oder Beschuldigungen den Staatsanwaltschaften und der öffentlichen Gerichtsbarkeit zu übergeben, sofern die Staatsanwaltschaften nicht schon von sich aus tätig geworden sind.
Darüber hinaus forderte der ZdK-Präsident ein Aufbrechen der Strukturen in der Kirche, die den tiefgehenden Skandalen Vorschub leisten. Dazu gehöre echte Synodalität auf allen Ebenen und echte Verantwortung für alle Gläubigen, für Männer und Frauen. Nicht zuletzt müsse die Kirche nach einer Zeit restriktiver Sexualmoral und einer schon viel zu lange anhaltenden Sprachunfähigkeit dringend ihr Verständnis von Sexualität neu formulieren.
„All dies sind Elemente der notwendigen Überwindung jeder Art von Klerikalismus, der nach wie vor das Denken bestimmt. Die jüngsten Ankündigungen der deutschen Bischöfe wecken die vorsichtige Hoffnung, dass nun endlich auch konkrete Schritte folgen. Insbesondere die Absicht, ein verbindliches überdiözesanes Monitoring für die Bereiche der Intervention und der Prävention zu etablieren, und die Bereitschaft zum Aufbau einer kirchlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit weisen in die Richtung im Sinne unserer Erwartungen“, so Sternberg.