„Als ZdK unterstützen wir das grundsätzliche Anliegen des heute veröffentlichten Aufrufes ausdrücklich und setzen uns ebenfalls dafür ein, die Altersarmut jüdischer Zuwanderer in Deutschland zu bekämpfen. Es ist eine Frage der historischen Verantwortung und Gerechtigkeit, dass sich die berufliche Lebensleistung jüdischer Kontingentflüchtlinge in Deutschland auch in ihrem Alterseinkommen widerspiegeln muss.
Wir sind jedoch bisher nicht davon überzeugt, dass eine entsprechende Änderung im Fremdrentengesetz (FRG) das geeignete Instrument zur Erreichung dieses Ziels ist. Eine entsprechende Änderung im FRG wurde bisher in Fachkreisen immer mit Verweis auf damit einhergehende, problematische Ungleichbehandlungen weiterer Gruppen im Rentenrecht abgelehnt.
Mit großem Interesse haben wir die Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Kenntnis genommen, dass die neue Bundesregierung plant, für Härtefälle in der Grundsicherung im Rentenüberleitungsprozess einen Ausgleich über eine Fondslösung zu schaffen. In diesem Rahmen sollen auch Verbesserungen für jüdische Kontingentflüchtlinge geprüft werden. Das Anliegen ist somit grundsätzlich auf der politischen Agenda der Bundesregierung angekommen. Angesichts des bereits oft fortgeschrittenen Lebensalters der Betroffenen ist es jedoch zentral, dass es eine zeitnahe Lösung dieser Frage gibt. Als ZdK fordern wir daher alle Beteiligten auf, zügig eine politische Lösung zu entwickeln, die zeitnah bei den Betroffenen ankommt, und somit der Altersarmut jüdischer Zuwanderer entgegenzuwirken.“
Der heute veröffentlichte Aufruf "Gerechtigkeit für jüdische Zuwanderer im Rentenrecht!" fordert eine Beendigung der Benachteiligung jüdischer Zuwanderer gegenüber Spätaussiedlern durch entsprechende Änderungen im Fremdrentengesetz.
(Mehr Informationen zum Aufruf und seine Unterzeichner finden Sie hier: http://zedek-gerechtigkeit.de/...)