Für den Erhalt des Webeverbotes für Abtreibungen und damit den Erhalt von 219a als integralem Bestandteil der bewährten gesetzlichen Regelung zum Schwangerschaftsabbruch hat sich der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Prof. Dr. Thomas Sternberg, ausgesprochen.
„Der Paragraph hat das Ziel zu verhindern, dass für Abtreibungen wie für jede andere ärztliche Dienstleistung geworben wird. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass wir unsere Position, an dem Werbeverbot festzuhalten, mit einer vernünftigen, nachvollziehbaren Argumentation unterfüttert haben. Wir haben aufgezeigt, dass der § 219a, so wie er ist, nicht im Widerspruch stehen muss zum Informationsangebot für betroffene Frauen und zur Rechtssicherheit für die Ärztinnen und Ärzte. Für uns bleibt leitend, dass die Beratungsregelung, die ein mühsam errungener und für viele schwieriger Kompromiss war, nicht angetastet wird“, so Sternberg vor der ZdK-Vollversammlung am Freitag, dem 23. November 2018.
ZdK lehnt Kassenzulassung von Bluttests ab
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) lehnt die Kassenzulassung von Bluttest zur Diagnose von Trisomie 21 ab.
„Wir befürchten, dass die Verfügbarkeit dieses vermeintlich harmlosen Instruments sich als effektives Instrument zur Selektion herausstellen wird“, so ZdK-Präsident Prof. Dr. Thomas Sternberg vor der Vollversammlung am Freitag, dem 23. November 2018. „Einmal etabliert, sorgt es dafür, dass – gewollt oder ungewollt – Kinder mit Trisomie 21 faktisch kaum noch geboren werden. Die immer leistungsfähigeren Tests werden ein Schritt hin zur Vermessung des Menschen sein, wobei der Maßstab nicht die Menschenwürde, sondern das Vorhandensein erwünschter Eigenschaften oder die Nützlichkeit ist.“
Ausdrücklich unterstützt der ZdK-Präsident die Forderung der EKD, dass die unabhängige psychosoziale Beratung für werdende Eltern vor einer Inanspruchnahme pränataldiagnostischer Untersuchungen auszubauen ist.
Die ethisch begründete Empfehlung der EKD für eine Kassenzulassung aber lehnt Sternberg ab. „Es mag einen gesellschaftlichen Nutzen geben, wenn es durch die bessere Zugänglichkeit des Bluttests weniger invasive Fruchtwasseruntersuchungen und eine stärkere gesellschaftliche Kontrolle des Markts diagnostischer Angebote gibt. Dem stehen aber viel größere gesellschaftliche Kosten und ein viel größerer gesellschaftlicher Schaden gegenüber, wenn es zur Verfestigung und Standardisierung einer selektiven Mentalität kommt.“