"Ich begrüße ausdrücklich die Wege, die der Ständige Rat mit seinen Beschlüssen einschlägt", so ZdK-Präsident Prof. Dr. Thomas Sternberg. "Inhaltlich werden durch den angestoßenen Prozess zentrale Erwartungen des Zentralkomitees aufgegriffen.
Es ist ein wichtiger Schritt, dass Bischof Dr. Ackermann als Beauftragter der Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs das politische und gesellschaftliche Gespräch über die Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung sowie zur Überprüfung des Verfahrens für Leistungen in Anerkennung zugefügten Leids aufnehmen wird. Ein solches Vorgehen schafft die notwendige gesellschaftliche Transparenz im weiteren Vorgehen der Bischöfe und bietet die Grundlage, verlorenes Vertrauen in das Handeln der Kirche zurückzugewinnen.
Mit der Einrichtung von Arbeitsgruppen zu den spezifisch die Kirche betreffenden Herausforderungen werden die wichtigsten Themenfelder, die das ZdK in seinen Stellungnahmen vorgetragen hat, aufgegriffen. So begrüßen wir, dass im Themenfeld Glaube und Pastoral die Fragen nach der priesterlichen Lebensform, Macht und Partizipation in der Kirche, sowie die Fragen der Sexualmoral bearbeitet werden sollen. Dass parallel hierzu auch die bereits von uns angesprochenen Fragen zum kirchlichen Recht, wie die kirchliche Strafgerichtsbarkeit, das Prozessrecht und die Verwaltungsgerichtsbarkeit bearbeitet werden sollen, trifft unsere Erwartungen, genauso wie die Klärung zu Fragen der kirchlichen Verwaltung, zu denen Verwaltungsstrukturen, die Finanzverfassung und das Personalwesen gehören.
Ausdrücklich begrüßen möchte ich die Ankündigung, auf allen Ebenen des Beratungsprozesses, auch in dem zentralen Steuerungskreis, Vertreterinnen und Vertreter des Zentralkomitees der deutschen Katholiken zu beteiligen. Wir sind zur Mitarbeit gerne bereit und werden uns in die Gespräche konstruktiv einbringen."