Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 1412

Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen e.V. Sielstraße 40 26345 Bockhorn, Deutschland http://www.zentralstelle-kdv.de
Ansprechpartner:in IT-Manager +49 4453 9864888
Logo der Firma Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen e.V.
Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen e.V.

Grobe Benachteiligung bei zu früh gestellten KDV-Anträgen

Jedes Jahr 10.000 Kriegsdienstverweigerer zu Unrecht tauglich gemustert

(lifePR) (Bockhorn, )
Rund 10.000 eigentlich untaugliche Wehrpflichtige werden jedes Jahr als tauglich eingestuft, weil sie bereits vor der Musterung einen Kriegsdienstverweigerungsantrag gestellt haben. Das belegen Zahlen, die die Bundesregierung jetzt mit einem Erfahrungsbericht über das Kriegsdienstverweigerungsgesetz vorgelegt hat.

Im Durchschnitt werden etwa 60% der Wehrpflichtigen bei der Musterung als wehrdienstfähig eingestuft. Von 100.000 Gemusterten kommen also 60.000 für den Wehrdienst, im Falle der Kriegsdienstverweigerung für den Zivildienst in Frage. Bei denen, die vor der Musterung bereits einen Kriegsdienstverweigerungsantrag stellen, sind es aber 70.000, die als tauglich eingestuft werden. Obwohl das Gesetz die Anwendung gleicher Kriterien vorschreibt, kommt es zu diesen unterschiedlichen Ergebnissen. Kriegsdienstverweigerer werden offensichtlich willkürlich für tauglich erklärt, obwohl sie nach den Musterungskriterien eigentlich untauglich sein müssten.

Die Zentralstelle KDV rät allen Kriegsdienstverweigerern, den KDV-Antrag grundsätzlich erst nach Abschluss des Musterungsverfahrens, also frühestens nach der Aushändigung des Musterungsergebnisses, zu stellen. Wer vorher verweigert, kann sich nicht darauf verlassen, fair gemustert zu werden. Einen Nachteil gibt es dadurch nicht.

Die Bundesregierung hat Mitte Mai 2007 den Bundestagsfraktionen einen Bericht zu den Erfahrungen mit dem seit November 2003 geltenden Kriegsdienstverweigerungs-Gesetz vorgelegt. Dieser Bericht enthält zahlreiche Angaben zu dem KDV-Verfahren. Den Regierungsbericht und eine ausführliche Auswertung finden Sie unter http://www.zentralstelle-kdv.de/...

Die Zahlen im Detail:

2005 haben 105.433 Wehrpflichtige vor oder zu Beginn der Musterung einen KDV-Antrag gestellt. Bei den Musterungen dieses Jahres wurden 61,1 % der Wehrpflichtigen als tauglich eingestuft. Da nur die KDV-Anträge der Tauglichen zur Bearbeitung an das Bundesamt für den Zivildienst abgegeben werden, hätten dort 64.420 Anträge eingehen dürfen. Tatsächlich gingen aber 74.658 KDV-Anträge dort ein.

2006 haben 101.161 Wehrpflichtige vor oder zu Beginn der Musterung einen KDV-Antrag gestellt. Bei den Musterungen dieses Jahres wurden 59,9 % der Wehrpflichtigen als tauglich eingestuft. Da nur die KDV-Anträge der Tauglichen zur Bearbeitung an das Bundesamt für den Zivildienst abgegeben werden, hätten dort 60.595 Anträge eingehen dürfen. Tatsächlich gingen aber 70.127 KDV-Anträge dort ein.
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.