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Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen e.V. Sielstraße 40 26345 Bockhorn, Deutschland http://www.zentralstelle-kdv.de
Ansprechpartner:in Peter Tobiassen +49 4453 9864888
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Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen e.V.

Jugendministerium lässt doppelt dienen

(lifePR) (Bockhorn, )
Wer bereits vor der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer eine Vereinbarung über die Ableistung eines Freiwilligen Jahres abschließt, kann das Freiwillige Jahr nicht auf den Zivildienst anrechnen lassen. Der Zivildienst ist dann zusätzlich zu leisten. Die Zivildienstpflicht ist dann quasi doppelt zu erfüllen.

Das Jugendministerium hat vor kurzem allen Bemühungen eine Absage erteilt, die dieses doppelte Dienen verhindern wollten. Es soll dabei bleiben, dass derjenige, der an den bürokratischen Hürden der Wehr- und Zivildienstverwaltung scheitert oder Fehlinformationen aufsitzt, nach dem Freiwilligen Jahr zusätzlich Zivildienst leisten muss.

Die Probleme entstehen insbesondere, wenn
- die Musterung erst so spät erfolgt, dass nach der Lebensplanung das Freiwillige Jahr bereits begonnen wurde;
- bei der Musterung eine vorübergehende Wehrdienstuntauglichkeit, zum Beispiel wegen Tragens einer Zahnspange, festgestellt wird;
- die Einrichtung des Freiwilligen Jahres den Wehrpflichtigen im Bewerbungsgespräch nicht detailliert genug über die Voraussetzungen für die Anrechnung informiert;
- der Wehrpflichtige sich auf Zeitungs- oder andere Berichte verlässt, die zum Inhalt haben: "Wenn Du ein Freiwilliges Jahr machst, musst Du keinen Zivildienst mehr leisten."

Die Zentralstelle KDV verurteilt die Haltung des Jugendministeriums, zumal in zahlreichen Gesprächen signalisiert wurde, dass das Problem erkannt sei und an einer Lösung gearbeitet werde. Nach den Anfragen bei der Zentralstelle KDV sind davon einige Hundert junge Männer betroffen.

Die Zentralstelle KDV fordert betroffene Zivildienstpflichtige auf, sich direkt an die Jugendministerin Dr. Ursula von der Leyen zu wenden und die Anrechnung des bereits geleisteten Freiwilligen Jahres einzufordern.

Ausführliche Informationen sind unter www.zentralstelle-kdv.de/... auf der Internetseite der Zentralstelle KDV zu finden.
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