Damit hält das CDU-geführte Verteidigungsministerium inzwischen fast jeden zweiten deutschen Mann für nicht mehr in der Lage, an der Landesverteidigung mitzuwirken. Dass solche Zahlen nichts mit der Wirklichkeit zu tun haben, ist offensichtlich und wird durch den Vergleich mit früheren Jahren und die anderen europäischen Länder belegt: Im letzten Jahr (2006) wurden 40,0 Prozent für untauglich erklärt, vor fünf Jahren (2002) waren es 16,9 Prozent und vor zehn Jahren (1997) 13,3 Prozent. Die Untauglichkeitsquote lag bei den europäischen Nachbarn, als es dort die Wehrpflicht noch gab, im Schnitt zwischen 8 und 12 Prozent.
Der dramatische Anstieg der Untauglichkeitsquote ist willkürlich und politisch so gewollt. Es geht nur darum, Wehrpflichtige aus der Statistik herausrechnen zu können. Damit soll eine scheinbare Wehrgerechtigkeit hergestellt werden, um ideologisch an einer "allgemeinen Wehrpflicht" festhalten zu können. Wer sich so verhält, wie Verteidigungsminister Jung es tut, der offenbart ein gestörtes Verhältnis zum Grundgesetz. Dieses erlaubt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Wehrpflicht nur dann, wenn sie "gerecht" durchgeführt wird. Wer diese Gerechtigkeit nur dadurch herstellt, dass er die Hälfte der Bevölkerung für verteidigungsungeeignet erklären lässt, ist offensichtlich mit dem Ministeramt überfordert und muss sich über die Politikverdrossenheit junger Menschen nicht länger wundern.
Die absoluten Zahlen:
Im ersten Halbjahr 2007 waren bei 223.000 abgeschlossenen Musterungsverfahren 120.000 wehrdienstfähig, 10.000 vorübergehend nicht wehrdienstfähig und 93.000 nicht wehrdienstfähig. 2006 waren bei 347.000 abgeschlossenen Musterungsverfahren 208.000 wehrdienstfähig, 30.000 vorübergehend nicht wehrdienstfähig und 109.000 nicht wehrdienstfähig. 2002 waren bei 365.957 abgeschlossenen Musterungsverfahren 304.087 wehrdienstfähig, 11.670 vorübergehend nicht wehrdienstfähig und 50.200 nicht wehrdienstfähig. 1997 waren bei 427.521 abgeschlossenen Musterungsverfahren 370.397 wehrdienstfähig, 19.288 vorübergehend nicht wehrdienstfähig und 37.836 nicht wehrdienstfähig.