Wer in einem so genannten Dualen Studiengang eine berufliche Ausbildung durchläuft und parallel ein Studium absolviert, wird heute wegen der beruflichen Ausbildung von Anfang an zurückgestellt. Nach dem Wehrrechtsänderungsgesetz soll die Lehre künftig im ersten Ausbildungsjahr durch den Wehr- und Zivildienst unterbrochen werden dürfen.
Meister-, Fachwirte- und Technikerausbildungen gelten nach der über Jahrzehnte gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als Berufsausbildungen. Damit gilt auch für diese Ausbildungen ein Einberufungsschutz von Anfang an. Zukünftig soll dieser Schutz erst mit dem Erreichen des zweiten Drittels der Ausbildung greifen.
Studenten in Masterstudiengängen sollen sich gar nicht mehr auf einen gesetzlichen Einberufungsschutz verlassen können. Lediglich in der Gesetzesbegründung gibt es einen Hinweis, dass unter bestimmten Voraussetzungen in bestimmten Situationen von der Einberufung abgesehen werden kann.
Die Bundesländer haben in der Bundesratssitzung vom 11.5.2007 einstimmig eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf beschlossen, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, duale Studiengänge und Masterstudiengänge besonders zu schützen.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung und eine ausführliche Stellungnahme der Zentralstelle KDV finden Sie unter www.zentralstelle-kdv.de/..., den Beschluss des Bundesrates unter www.zentralstelle-kdv.de/...