Studenten, die ihr Studium nach dem Bachelorabschluss mit einem Masterstudiengang fortsetzen, werden bis zum Masterabschluss vom Zivildienst zurückgestellt. Das Jugendministerium teilte der Zentralstelle KDV mit, noch in dieser Woche werde eine entsprechende Weisung an das Bundesamt für den Zivildienst ergehen.
Damit gilt nun auch für Kriegsdienstverweigerer die folgende Regelung: "Bei einem zeitlich sich unmittelbar anschließenden Masterstudiengang, der auf dem vorangegangenen Bachelorstudium fachlich aufbaut, sind Bachelor- und Masterstudium wehrpflichtrechtlich als zusammenhängende Ausbildungsabschnitte zu bewerten. Eine Einberufung bis zum Erreichen des dritten Semesters des ohnehin nur zwei bis vier Semester dauernden Masterstudiums ist entweder überhaupt nicht möglich oder auf Grund der Schutzwürdigkeit der Studierenden in diesen Fällen nicht angezeigt. Daher erfolgt auf (erneuten) Antrag nach Absolvierung des Bachelorstudienganges eine Zurückstellung bis zum Erreichen des Masterabschlusses." (Bundesrat - Drucksache 226/07, Seite 47)
Noch am 19.7.2007 hatte ein Sprecher des Jugendministeriums der Presse gegenüber bestätigt, dass Studenten derzeit nach der Bachelor-Prüfung eingezogen werden, und behauptet, die Einberufungen entsprächen geltendem Recht.
Die Zentralstelle KDV hatte in der letzten Woche gegen die Ablehnungen von Zurückstellungsanträgen protestiert und Bildungspolitiker sowie das Bildungsministerium um Unterstützung in der Sache gebeten. In gemeinsamer Kraftanstrengung gelang es, das Jugendministerium zum Einlenken zu bewegen.
Zivildienstpflichtige, deren Anträge bereits abgelehnt wurden, können sich nun mit einem erneuten Antrag an das Bundesamt für den Zivildienst wenden. Sie werden dann ebenfalls bis zum Ende des Masterstudiums zurückgestellt, wenn dieses sich zeitlich unmittelbar an den Bachelorabschluss anschließt und auf das Bachelorstudium aufbaut.