"Viele Bauunternehmen kommen wegen unberechtigter Zahlungsverzögerungen oder gar Forderungsausfällen in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten, gegen die sie sich mit den derzeitigen gesetzlichen Mitteln nicht wehren können. Der Gesetzgeber ist daher aufgefordert, die von der anhaltend schlechten Zahlungsmoral besonders betroffenen mittelständischen Bauunternehmen mit der schnellen Verabschiedung des FoSiG zu unterstützen und einen schamlosen Missbrauch ihrer Vorleistungspflicht zu unterbinden", so Loewenstein.
Die Betriebe der Bauwirtschaft leiden nach wie vor unter der schlechten Zahlungsmoral. Laut einer Umfrage von "Creditreform" würden es über 30% der Kunden von Bauunternehmen mit einer fristgerechten Zahlung nicht genau nehmen. Insbesondere die größeren Baubetriebe seien hiervon betroffen. Laut "Creditreform" haben von den Betrieben mit mehr als 50 Arbeitnehmern nur 38,3% einen pünktlichen Zahlungseingang gemeldet; im Vorjahr waren es immerhin noch 49%.
"Zahlungsverzögerungen und Zahlungsausfälle führen zu Liquiditätsmangel in den Baubetrieben. Dies ist eine der Ursachen für die hohe Insolvenzquote in der Bauwirtschaft", so Loewenstein.
Mussten im letzten Jahr von je 10.000 Baubetrieben 235 Insolvenz anmelden, so waren es im Handel nur 134 und im verarbeiteten Gewerbe nur 82. Die geringe Insolvenzquote im verarbeitenden Gewerbe ist nach einer Umfrage des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen darauf zurückzuführen, dass es dort keine Probleme mit dem Zahlungsverhalten der Kunden gebe.
"Nur eine schnelle Verabschiedung des Forderungssicherungsgesetzes kann unberechtigten Zahlungsverzögerungen und Forderungsausfällen einen Riegel vorschieben. Die Verabschiedung des Gesetzes kann einen Beitrag zur Erhöhung der Liquidität in den Bauunternehmen leisten und damit zur Existenzsicherung von Arbeitsplätzen und Betrieben " so Loewenstein abschließend.