- Stufe 1 – Befähigungsnachweis
- Stufe 2 – Prüfungszeugnis Berufsausbildung, Sekundarstufe
- Stufe 3 – Diplom kurzer Ausbildungsgang
- Stufe 4 – Diplom langer Ausbildungsgang
- Stufe 5 – Hochschuldiplom Damit ist die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Richtlinie in der nun geänderten Form bis Ende November in kraft treten kann.
Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, begrüßt die Entscheidung: "Die korrekte Einstufung unserer Meisterberufe auf Stufe drei wird der hochwertigen Qualifikation unserer Handwerksmeister gerecht. Damit wird die Mobilität der deutschen Meisterbetriebe in Europa befördert. Gleichzeitig bleiben die Tore zur Betätigung in Deutschland für qualifizierte Betriebe aus den EU-Mitgliedsländern offen. Wir freuen uns über die Unterstützung durch die deutsche Bundesregierung und die Zustimmung der Partner in der EU. Eine andere Entscheidung wäre den Zielen der EU nicht gerecht geworden. Wenn Europa mit Wissen wachsen will, brauchen wir mehr und nicht weniger qualifizierte Aus- und Weiterbildung in den Mitgliedsländern der EU. Der Meisterbrief als personenbezogene Spitzenqualifikation ist Vorbild auch für andere Länder. Er garantiert stabile Betriebe und eine qualitativ wie quantitativ hochwertige Ausbildung. Die Ausbildung zum Gesellen und die Weiterbildung zum Meister ist damit Best Practice in Europa."