Unannehmbar ist der Beschluss des EP-Beschäftigungsausschusses, die Unverfallbarkeitsfristen gänzlich abzuschaffen. Hierdurch würden die Kosten für die Unternehmen deutlich steigen, weil bereits nach kurzer Betriebszugehörigkeit Rentenanwartschaften aufgebaut würden. Darüber hinaus ist die Verwaltung von Kleinstanwartschaften unverhältnismäßig teuer und überfordert personell und finanziell gerade die kleinen und mittleren Betriebe.
Auch verkennt der EP-Beschäftigungsausschuss die Funktion von arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten im deutschen Mittelstand. Wenn Arbeitgeber im Handwerk ihren Mitarbeitern Betriebsrenten finanzieren, so tun sie dies vor allem, um Betriebstreue zu belohnen. Dies ist im Handwerk ein wichtiger Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg. Die Vorschläge des EP-Beschäftigungsausschusses fördern aber das so genannte Job-Hopping und nicht die Betriebstreue.
Nach dem Beschluss des EP-Beschäftigungsausschusses wären die geplanten Regelungen auch auf Altzusagen anzuwenden. Dies würde Betriebsrentenzusagen, die oftmals über Jahrzehnte kalkuliert sind, zusätzlich verteuern. Eine Beschränkung des Anwendungsbereichs der Richtlinie auf Neuzusagen ist daher unbedingt erforderlich.
Mit der Festlegung von Mindeststandards greift die EU in die nationale Ausgestaltung der Betriebsrentensysteme ein und verletzt so das Subsidiaritätsprinzip. Für die Arbeitgeber ginge ein wichtiges und sinnvolles Instrument der Personalpolitik verloren. Nur wenige Mitarbeiter könnten in Zukunft mit Betriebsrenten der Arbeitgeber rechnen. Für die Alterseinkommen der Arbeitnehmer wäre das fatal.
Dem eigentlichen Ziel, der Verbesserung der Mobilität von Arbeitnehmern innerhalb Europas, dient die Richtlinie kaum: Nur 1,5 Prozent der Arbeitnehmer arbeiten im europäischen Ausland.
Im Ministerrat ist die Richtlinie zur Portabilität von freiwilligen Betriebsrenten kürzlich am Veto der Niederlande gescheitert. Es bleibt abzuwarten, ob die portugiesische Ratspräsidentschaft ab 1. Juli 2007 das Thema weiter vorantreibt.