"Die neuen Reformvorschläge des Bundesarbeitsministeriums zur Mindestlohndebatte bedeuten einen schwerwiegenden Eingriff in die Tarifautonomie. Der Staat darf sich nicht zum Schiedsrichter über tarifpartnerschaftliche Entscheidungen und die Geltung von Tarifverträgen machen. Diese Gefahren drohen nun bei der Neufassung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes. Danach soll bei konkurrierenden Tarifverträgen derjenige Vorrang haben, der die meisten Arbeitnehmer umfasst und die meisten Gewerkschaftsmitglieder bindet. Damit wird nicht nur das faktische Aus für die Tarifverträge besiegelt, die nicht mit den DGB-Gewerkschaften abgeschlossen wurden. Der Staat befördert so auch die Monopolisierung der Gewerkschaftslandschaft.
Ähnlich ist es beim Mindestarbeitsbedingungengesetz. Hier sollen Expertenausschüsse an die Stelle der Tarifpartner treten und Mindestentgelte festlegen. Sind die Entgelte höher angesetzt als in einem aktuellen Tarifvertrag der betreffenden Branche, wird dieser ausgehebelt. Die ganze Branche muss sich dann den höheren Mindestlohn aufzwingen lassen. Mit Tarifautonomie hat das nichts mehr zu tun. Das Handwerk fordert das Bundesarbeitsministerium auf, diesen tarifpolitischen Irrweg nicht weiter zu verfolgen."
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