"Die erste grundlegende Reform des GmbH-Rechts seit 1980 verdient Unterstützung. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung stärkt die Attraktivität der GmbH durch eine Beschleunigung von Unternehmensgründungen sowie erforderliche Rechtsprechungskorrekturen – etwa zum eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen – und beugt gleichzeitig Missbräuchen der Rechtsform vor. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die wichtigste Kapitalgesellschaftsform für Handwerk und Mittelstand, auch wenn Personenunternehmen weiterhin die mit großem Abstand dominierende Rechtsform darstellen.
Von hoher praktischer Bedeutung vor allem für Gründer sind Erleichterungen durch Verwendung eines Mustergesellschaftsvertrags ohne Beurkundungserfordernis und der Verzicht auf besondere Sicherungsregelungen bei Gründung einer Einpersonengesellschaft. Allerdings sollte nicht auf die Vorlage staatlicher Genehmigungsurkunden bei der Handelsregisteranmeldung verzichtet werden. Es bringt Unternehmensgründern keine Vorteile, zunächst eine Gesellschaft zu gründen, die ihren unternehmerischen Zweck wegen fehlender Genehmigungen nicht verfolgen kann.
Wichtig ist, dass es künftig nicht mehr möglich sein wird, eine GmbH durch Abberufung der Geschäftsführer und Aufgabe des Geschäftslokals einer ordnungsgemäßen Insolvenz und Liquidation zu entziehen. Diese Missbrauchsfälle haben dem Ansehen der GmbH im Rechtsverkehr geschadet.
Aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist es seit einigen Jahren möglich, auch bei einer reinen unternehmerischen Betätigung im Inland auf ausländische Rechtsformen als Unternehmensträgerin zurückzugreifen. Namentlich die britische Private Limited Company (Ltd.) hat in Deutschland zuletzt an Bedeutung gewonnen. Es ist ein mutiger und richtiger Schritt, dass der Regierungsentwurf auf diese Entwicklung nunmehr reagiert und die Möglichkeit vorsieht, eine GmbH in der Variante der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft zu errichten."