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„Nein“ zu doppelten Müllgebühren für die Brötchentüte

(lifePR) (Berlin, )
Die Bundesregierung will mit der 5. Novelle der Verpackungsordnung EU-Recht in nationales Recht umsetzen.Künftig sollen die Unternehmen alle Verkaufsverpackungen dokumentieren und für ihre Entsorgung zahlen.

Das Handwerk kritisiert die vorgeschlagenen Regelungen als ungerecht,zu bürokratisch und zu teuer. Dies lässt sich insbesondere an den Serviceverpackungen der Lebensmittelhandwerke verdeutlichen. Diese Verpackungen für frisch eingekaufte lose Ware, die aufgrund ihrer Speiseanhaftungen allein schon aus Hygienegründen nicht zum Händler zurückgebracht werden dürfen und auch nicht zurückgebracht werden, landen im Hausmüll, wo sie auch hingehören.Dafür zahlt der Kunde seine Entsorgungsgebühr. Hier droht mit dem Gesetz eine Doppelbelastung mit Gebühren: Der Bäcker oder Metzger soll zusätzlich für die Entsorgung Lizenzgebühren zahlen. Heinrich Traublinger, Vizepräsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Tüten mit Zuckerresten oder Papier mit Wurstfett landen nicht in der gelben Tonne. Sie eignen sich nicht für eine Verwertung. Warum sollen die Handwerker in ein Entsorgungssystem einzahlen, ohne auch nur den geringsten Einfluß darauf zu haben, daß ihre Kunden die Verkaufsverpackungen tatsächlich darüber entsorgen?“

Metzger und Bäcker müssten ihren Kunden künftig deutlich machen, dass sie für die Entsorgung des Einpackpapiers künftig weiterhin Hausmüllgebühren zahlen müssen - und zusätzlich für die Lizenzgebühren an einen Entsorger über den Produktpreis zur Kasse gebeten werden.

Der ZDH und seine Mitgliedsverbände haben Vorschläge für eine sachgerechte Änderung gemacht. So könnte für einen Anteil der Serviceverpackungen, der doch in der gelben Tonne landet, ein prozentualer Anteil an Lizenzgebühren gezahlt werden. Die Bäcker verweisen auf die Ergebnisse immer wieder durchgeführter Analysen, wonach Verkaufsverpackungen loser Lebensmittel maximal zu 30 Prozent der Wiederverwertung zugeführt werden. Von daher fordern sie, daß Vertreiber von erkaufsverpackungen, die zur Abgabe unverpackter (loser), selbst hergestellter Lebensmittel bestimmt sind, höchstens 30 Prozent der Lizenzgebühren zu tragen haben. Auf diese Weise wird verhindert, daß deren Kunden – soweit eine Überwälzung der Lizenzgebühren überhaupt möglich ist – für die Entsorgung dieser Verpackungen doppelt zahlen.

Das Handwerk erwartet, dass die Politik seine berechtigten Bedenken und Sorgen ernst nimmt und die Novelle in diesen Punkten noch einmal überarbeitet.
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