"Die Koalition hat in drei wichtigen Punkten Verbesserungen für Personenunternehmen bei der Unternehmenssteuerreform vereinbart. Das betrifft die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 100 auf 150 Euro, die Ausweitung des Betriebsgrößenmerkmals beim Investitionsabzugsbetrag (§ 7g) von 210.000 auf 235.000 Euro sowie die Verlängerung der Laufzeit der Rücklage von heute zwei auf künftig drei Jahre. Damit wurden die an der betrieblichen Praxis orientierten Empfehlungen des ZDH zumindest teilweise aufgenommen. Das begrüßen wir. Die Unternehmenssteuerreform ist so geeignet, die steuerlichen Rahmenbedingungen sowohl für die mittelständischen Personenunternehmen, als auch die als GmbH firmierenden Betriebe im Handwerk zu verbessern.
Die Ausgestaltung des Instruments der Thesaurierungsrücklage, die den Personenunternehmen eine den Kapitalgesellschaften gleichwertige Entlastung ihrer nicht entnommenen Gewinne ermöglichen soll, entspricht jedoch noch nicht den Erwartungen von Handwerk und Mittelstand. Hier sollte nach einiger Zeit überprüft werden, ob die von der Koalition mit der Thesaurierungsrücklage angestrebten Ziele erreicht werden und das dafür bereitgestellte Finanzvolumen von 4 Milliarden Euro auch tatsächlich abgerufen wird."